Hallo,
ich habe eine Frage: Ich bin momentan im gehobenen Dienst auf einer A9-Stelle bei einer Kommune und überlege, ob ich mich in nächster Zukunft bei einer anderen Kommune bewerbe, die näher an meinem Wohnort liegt. Wenn diese Kommune nun eine Stelle nach A11 ausschreibt und ich mich auf diese bewerbe, könnte ich dann auch bei Zusage direkt auf A11 einsteigen oder könnte ich wegen des Laufbahnprinzips erst auf A9 einsteigen und dann nach einem Jahr auf A10 und später auf A11 befördert werden? Oder gilt die Wartezeit für Beförderungen nur bei Beförderungen durch den selben Dienstherren und nicht bei einem Wechsel?
Freue mich auf eure Einschätzung dazu.
Liebe Grüße