Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Anspruch auf Beförderung bei Versetzung auf höherwertigen Dienstposten
Bodo1:
Folgende Fragestellung:
Ein Beamter (A8) bewirbt sich auf eine ausgeschriebene A9 Stelle eines anderen Dienstherrn.
Für die Stelle erhält der Dienstherr vom Land eine pauschale Kostenerstattung.
Er setzt sich in dem Auswahlverfahren durch und wird in die A9 Planstelle eingewiesen.
Nach Erprobungszeit und Beurteilung wird ein Termin zur Beförderung festgesetzt.
Einen Tag vor dem Termin wird dieser abgesagt.
Mündlich wird der Beamte darüber informiert, dass das Land die Stellenbewertung anzweifelt und die Kosten für die Stelle somit künftig ggf. nicht entsprechend erstattet werden.
Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Beförderung?
Nach dem BVerwG besteht ein Anspruch auf Beförderung nur, wenn eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält.
In meinen Augen sind die Voraussetzungen des BVerwG erfüllt, oder nicht?
HansGeorg:
Wenn du aus einem Urteil zitierst, dann gib bitte auch das Urteil mit einem Link dazu an.
Bruce Springsteen:
Bis zur Unterschrift über den Erhalt der Urkunde kann es seitens der ausstellenden/befördernden Behörde jederzeit widerrufen werden.
Eine Beförderung ist ja kein Muss.
PlanlosePlanstelle2:
Vermutlich Beschluss vom 24.09.2008 - BVerwG 2 B 117.07
https://www.bverwg.de/de/240908B2B117.07.0
Bodo1:
--- Zitat von: PlanlosePlanstelle2 am 10.01.2025 10:52 ---Vermutlich Beschluss vom 24.09.2008 - BVerwG 2 B 117.07
https://www.bverwg.de/de/240908B2B117.07.0
--- End quote ---
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