Autor Thema: Fehler von Mitarbeitern mit Abrechnungssystem  (Read 1359 times)

wolrus

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Hallo zusammen, meinem man ist im Oktober 24 aus Zufall aufgefallen, dass ich zu wenig Hauptstadtzulage kriege. Der Betrag sollte 150€ sein. Ich habe zum 01.04.21 einen Antrag auf monatlichen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket gestellt. Es hat sich herausgestellt, dass ein Mitarbeiter damals hat vergessen die Daten im Abrechnungssystem einzupflegen, sodass ich keinen Zuschuss bekommen habe, also weniger Hauptstadtzulage und kein Geld für das Ticket. Im Gegenteil, das Geld wurde ganz normal von BVG von meinem Konto abgebucht. Da ich ab dem ersten Tag gleiche Gehaltsabrechnung bekomme, wusste ich nicht dass es anders gerechnet werden soll. Ich habe dann einen Personaler angeschrieben, hier ist seine Antwort:

"Ihre Erklärung zur Hauptstadtzulage ist in Ihrer Personalakte enthalten. Sie ist vom 10.03.2021 datiert und auf dieser haben Sie angegeben, dass Sie einen monatlichen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket zum 01.04.2021 haben möchten.

Dies ist leider nicht im Abrechnungssystem eingepflegt worden, so dass Sie den Zuschuss nicht erhalten haben. Dies bitte ich zu entschuldigen.

 

Gemäß § 37 TV-L verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfist von sechs Monaten von den Beschäftigten geltend gemacht werden.

Sie haben per Mail am 02.11.2024 um Prüfung Ihre Hauptstadtzulage gebeten.

Im Rahmen der Ausschlussfrist gemäß § 37 TV-L erhalten Sie daher rückwirkend ab 01.05.2024 den monatlichen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket. Dieser beträgt 46,55 €, da Sie das Deutschlandticket Job abonniert haben, das Ihnen über den Arbeitgeber angeboten wird."


Die Frage ist jetzt, ist es überhaupt zulässig wegen gravierendes Fehlers des Sachbearbeiter auf Ausschlussfrist gemäß § 37 TV-L zu verweisen und sich einfach zu entschuldigen? War es kein Vertragsverletzung? Was kann man dagegen tun? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Ich habe gehört, dass in manchen Fällen ist Ausschlussfrist  unwirksam. Für jegliche Hilfe bedanke ich mich!

Umlauf

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Antw:Fehler von Mitarbeitern mit Abrechnungssystem
« Antwort #1 am: 09.01.2025 00:43 »
Diese Ausschlussfrist gilt beidseitig. Daher dürfte da nichts zu machen sein.
Ärgerlich ist es auf jeden Fall.

Ich selber habe davon einige Jahre profitiert und jeden Monat 85€ zu viel bekommen. Davon musste ich nur 6 Monate zurückzahlen.

Rowhin

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Antw:Fehler von Mitarbeitern mit Abrechnungssystem
« Antwort #2 am: 09.01.2025 08:18 »
Hier dürfte es sich um einen ziemlich klassischen Fall der Ausschlussfrist handeln. Insofern ist der Verweis auf §37 korrekt, auf wessen Seite und durch wen konkret der Fehler entstand dürfte dabei leider irrelevant sein.

Wie Umlauf schon sagt, schützt die Frist beidseitig, manchmal fällt das zu Ungunsten des AGs aus, manchmal ärgerlicherweise zu Ungunsten des Arbeitnehmers. Daher sollte man seine Bezüge bei Änderungen bzw bei Einstellung immer & direkt genauestens prüfen.