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Eingruppierung EG
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Awb:
Hallo zusammen,
ich bin als nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin in einem Institut einer Universitätsklinik beschäftigt.
Nachdem ich mir die Richtlinien zu den Entgeltgruppen noch einmal durchgelesen habe, frage ich mich, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.
Ich bin in EG 9a eingruppiert, überlege aber nun, ob ich aufgrund meines Bachelorabschlusses einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 9b stellen kann.
Kann mir jemand sagen, ob das gerechtfertigt wäre?
Gewerbler:
Es gibt im Tarifrecht keinen Antrag auf Höhergruppierung. Du bist automatisch aufgrund deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten (nicht Bildung/Abschluss!) eingruppiert.
Wenn sich deine Tätigkeiten geändert haben bzw. du der Meinung bist, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, kannst du um Überprüfung der Eingruppierung bitten bzw. die korrekte Eingruppierung abschließend vom Arbeitsgericht feststellen lassen.
Der Bachelor hat damit grundsätzlich nichts zu tun. Der ist zwar i.d.R. für Tätigkeiten bis E12 Voraussetzung, aber du könntest auch mit Promotion auf einer E9a sitzen, wenn die Tätigkeiten nicht mehr hergeben.
Extrembeispiel ist hier der Vielzitierte Professor für Atomphysik, der irgendwo am Empfang sitzt und dafür dann keinen Anspruch auf mehr Geld hat als eine ungelernte Kraft, die die selben Tätigkeiten ausübt.
Tagelöhner:
Gewerbler hat dazu bereits alles gesagt, das Prinzip nennt sich Tarifautomatik.
Du könntest deinen Arbeitgeber darum bitten, dir eine Tätigkeitsdarstellung auszuhändigen (die aber in der allermeisten Fällen nicht existiert), und die dann beinhaltet, wie sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung zur zutreffenden Eingruppierung gebildet hat.
In der Praxis läuft sowas aber nicht selten auf eine Konfrontation unter Hinzuziehung eines Arbeitsgerichtes heraus, bei dem Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben werden muss.
Faunus:
--- Zitat von: Awb am 10.01.2025 09:48 ---
Ich bin in EG 9a eingruppiert, überlege aber nun, ob ich aufgrund meines Bachelorabschlusses einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 9b stellen kann.
--- End quote ---
Dein Abschluss ist eher keine Begründung.
Geliebtes Paradebeispiel: ein promovierter Mathematiker arbeitet als Pförtner. Er wird den Pförtnergehalt bekommen.
Alleine Deine Tätigkeitsmerkmale entscheiden über Deine Eingruppierung.
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