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Eingruppierung bei geteilter Stelle

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1Klang:
"EinSTUFUNG bei geteilter Stelle". Sorry, am Anfang falsch betitelt!

meine Stelle ist geteilt: 70% zu 30%.
Wie findet in einem solchen FAll die Einstufung gemäß einschlägiger Berufserfahrung statt?
Richtet sich die Einstufung (1-6) gemäß meiner einschlägigen Berufserfahrung (nicht Eingruppierung!) nur nach der 70% Tätigkeit oder muss die geinsame Erfahrungsstufe aus dem Zusammenspiel der 70% und der 30% Tätigkeitsfelder gebildet werden?

Vielen Dank!
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1Klang:

--- Zitat von: 1Klang am 10.01.2025 11:53 ---"EinSTUFUNG bei geteilter Stelle". Sorry, am Anfang falsch betitelt!

meine Stelle ist geteilt: 70% zu 30%.
Wie findet in einem solchen FAll die Einstufung gemäß einschlägiger Berufserfahrung statt?
Richtet sich die Einstufung (1-6) gemäß meiner einschlägigen Berufserfahrung (nicht Eingruppierung!) nur nach der 70% Tätigkeit oder muss die geinsame Erfahrungsstufe aus dem Zusammenspiel der 70% und der 30% Tätigkeitsfelder gebildet werden?

Vielen Dank!

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1Klang:
gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".

Gewerbler:
Falls ich jetzt nicht auf dem Holzweg bin (man möge mich korrigieren), kann bzw. muss einschlägige Berufserfahrung bis Stufe 3 anerkannt werden (= 6 Jahre).

Alles darüber hinaus sind "förderliche Zeiten" und können anerkannt werden zur Deckung des Personalbedarfs. Damit ist eine Einstufung bis Stufe 6 möglich. Das muss aber (offiziell) vor Unterzeichnung des Vertrags verhandelt werden. Alles danach ist tarifrechtlich "hinbasteln" und ob bzw. wie die Dienststelle das dann machen kann/will, ist nicht so einfach zu sagen.

FearOfTheDuck:
Wie kommst du auf 6 Jahre? Lt. TV reichen mindestens 3 Jahre eB aus für Stufe 3.

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