Autor Thema: Erfahrungsstufe bei neuer, höherwertiger Stelle verhandeln?  (Read 1497 times)

Formblatt12

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Hallo,

ich habe gerade die erfreuliche Nachricht erfahren, dass meine letzte Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle erfolgreich verlaufen ist. Ich wechsele damit damit demnächst von TV-L E11 (EG 4) auf E13 beim gleichen Arbeitgeber.
Nun ist es ja gewöhnlich so, dass man bei einer Höherdotierung die Erfahrungsstufen nicht einfach mitnehmen kann. Mir sind aber schon Fälle zu Ohren gekommen, wo Bewerber angeblich erfolgreich eine höhere Einstufung verhandelten. Ich hätte auch Argumente für eine Einstufung in eine höhere EG als EG 2: ich habe in der Vergangenheit bereits insgesamt sechs Jahre auf Stellen mit E13 gearbeitet (jeweils zeitlich befristet), verfüge also durchaus über adäquate Berufserfahrung auf dem gleichen Qualifikationsniveau. Zudem - aber das ergibt sich natürlich schon dadurch, dass die Wahl auf mich gefallen ist - passen meine inhaltliche Qualifikationen auch meiner anderen, niedriger dotierten Posten sehr gut zum Stellenprofil.
Grundsätzlich vermute ich, keine allzu schlechte Verhandlungsposition zu haben, denn die (neu geschaffene) Stelle soll schnell besetzt werden, und dafür bin ich überdies der perfekte Kandidat, denn ich arbeite nicht nur bereits beim AG, ich bin sogar praktisch sofort verfügbar, da mich derzeit keine anderen Aufgaben binden. Besetzungsverfahren dauern bei uns auch mitunter mehrere Monate, da wäre es wohl wenig attraktiv, die Stelle noch einmal neu auszuschreiben.
Ich weiß aber wenig bis gar nichts darüber, wie man solche Verhandlungen führt und ob es für mich unkontrollierbare Risiken gibt, ob ich z.B. auf diesem Wege die eigentlich sicher geglaubte Stelle wieder verlieren kann.

Wie sollte ich die Verhandlung führen?

cyrix42

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Moin,

Handelt es sich um eine Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses z.B. mit Auszahlung von noch zur Verfügung stehendem Urlaub usw.)? Wenn ja, kannst du vor Einstellung die Anerkennung förderlicher Zeiten von Berufserfahrung (mehr als 6 Monate zurückliegende Berufserfahrung ist nicht mehr einschlägig) verhandeln und so in eine höhere Stufe gelangen.

Wenn aber im gleichen Arbeitsverhältnis, das fortdauert, nur höherwertige Aufgaben dir zur dauerhaften Ausübung übertragen werden, liegt eine Höhergruppierung vor, in der die Stufenfestsetzung klar geregelt ist und es auch keinen Verhandlungsspielraum gibt. Aus der EG 11/4 führt eine solche (via der EG 12/3) in die EG 13/3. Da der Höhergruppierungsgewinn geringer als der Garantiebetrag wäre (und eine hypothetische stufengleiche Höhergruppierung zu einer größeren Gehaltssteigerung führen würde), wird anstatt des Entgelts der EG 13/3 das der EG 11/4 zuzüglich des Garantiebetrags von 180€ (brutto) ausgezahlt. (Eine Höhergruppierung aus der EG 11/5 würde übrigens direkt in die 13/5 führen. Wenn also dein Stufenaufstieg auf der alten Stelle bald erfolgt, könnte man verhandeln, dass erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung stattfindet.)

Auf der neuen Stelle/ mit den neuen Aufgaben kannst du dann natürlich wieder Zulagen (Stufenvorweggewährung) bzw. Stufenlaufzeitverkürzung (bei deutlich überdurchschnittlichen Leistungen; falls diese überhaupt erhoben werden) verhandeln.

Formblatt12

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Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort). Die Erfahrungen in der Tarifstufe E13 habe ich immerhin zum Teil (vier von sechs Jahren) bei einem anderen Arbeitgeber (gleiches BL, aber anderes Ressort) gemacht - hilft das vielleicht? Ich habe mich auch regulär auf die Stelle beworben und ganz normal das Einstellungsverfahren durchlaufen.
Grundsätzlich halte ich die Verhandlung über die Einstufung für (moralisch, ob es formal funktioniert, ist natürlich die Frage) für gerechtfertigt, weil die Stufenlaufzeit durch viele Arbeitgeber- und Stellenwechsel immer wieder neu gestartet wurde. Ich hatte viele befristete Stellen... Wäre ich von Anfang an auf einer Arbeitsstelle geblieben, wäre ich schon fast in EG 6.
Mit Zulagen und Stufenlaufzeitverkürzungen kenne ich mich überhaupt nicht aus, was genau könnte ich da verlangen? Ob bei uns die Leistungen erhoben werden, weiß ich nicht.

FearOfTheDuck

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Siehe 16.5 TVL.

Über/außertariflich kannst du natürlich immer verhandeln. Ansonsten ist die Stufenverhandlung nur bei (Neu)Einstellung möglich, tariflich ist es so, wie es cyrix42 ausgeführt hat.

E15TVL

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Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?

Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.


Albeles

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Wann kommst Du denn in die 11/5? Dann kannst Du Dir ausrechnen was für Dich besser ist. Warten und direkt in 13/5 einsteigen oder halt jetzt die HG und in 13/3 starten. Du brauchst halt 7 Jahre um in die 13/5 zu kommen bei der normalen HG aus der jetzigen Stufe heraus. Ich würde mir die Aufgaben erst vorübergehend übertragen lassen und erst mit dem Stufenaufstieg die HG durchführen lassen.
Also hast Du ja doch noch was zu verhandeln  ;)

MoinMoin

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Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?

Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.
und es kann nur der §16.5 verhandelt werden

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Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?

Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.

Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.

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Wann kommst Du denn in die 11/5? Dann kannst Du Dir ausrechnen was für Dich besser ist. Warten und direkt in 13/5 einsteigen oder halt jetzt die HG und in 13/3 starten. Du brauchst halt 7 Jahre um in die 13/5 zu kommen bei der normalen HG aus der jetzigen Stufe heraus. Ich würde mir die Aufgaben erst vorübergehend übertragen lassen und erst mit dem Stufenaufstieg die HG durchführen lassen.
Also hast Du ja doch noch was zu verhandeln  ;)

Ich bin erst Mitte 2024 in die 11/4 gelangt... Das ist aber auch gerade der Punkt, weswegen mir die Idee mit der Verhandlung gekommen ist: Ich bin seit 2009 im ÖD und wäre (ein Jahr Arbeitslosigkeit und zwei Elternzeiten sind freilich zu berücksichtigen) mit meinen Erfahrungszeiten schon deutlich weiter, wenn ich wegen Befristung nicht immer wieder die Arbeitsstellen hätte wechseln müssen. Dabei habe ich bereits zu Beginn meiner Karriere (2010-2014) vier Jahre E13 bekommen, in einem Job, der sogar noch anspruchsvoller war, als mein nun neuer Aufgabenbereich. Ich konnte eine unbefristete Stelle aber nur dadurch ergattern, dass ich mich auf eine Stelle mit E9 bewarb - danach musste ich mich mühsam nach oben arbeiten (wozu aber auch eine zweite, befristete, Tätigkeit mit E13 gehörte).
Ich gehe zudem davon aus, dass gerade mein Stellenhopping innerhalb meines BL eine wichtige Rolle bei der Besetzung der neuen Stelle spielte, da es dort stark von Vorteil ist, die Behörden- und Ressortstrukturen gut zu kennen. Und wenn dem so wäre, wäre es doch paradox: dann würde man mir diese spezielle Erfahrung einerseits bei der Auswahl positiv konnotieren, mir aber andererseits tarifrechtlich negieren.
Von daher würde ich doch gerne zumindest die Beibehaltung meiner aktuellen Erfahrungsstufe erhandeln, zumal der Sprung von EG 3 auf 4 etwas größer als die anderen ist. Für den Arbeitgeber ist es trotzdem nicht so teuer, da es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt.

MoinMoin

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Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?

Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.

Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt nicht automatisch Neueinstellung. es ist in solchen fällen in der Regel nur eine Vertragsänderung.
ist der alte AV gekündigt?
Sind zum Ende des alten Vertrages alle Leistungen abgegolten worden (also Gleitzeitkonto auf Null, Urlaub auf Null, ...)


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Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
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Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.

Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt nicht automatisch Neueinstellung. es ist in solchen fällen in der Regel nur eine Vertragsänderung.
ist der alte AV gekündigt?
Sind zum Ende des alten Vertrages alle Leistungen abgegolten worden (also Gleitzeitkonto auf Null, Urlaub auf Null, ...)

Nun, alle Fragen kann ich mit nein beantworten. Wobei meine Einstellung auch noch nicht offiziell durch ist, die Fristen laufen noch. Ich kann es also nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen.

MoinMoin

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Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.

Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt nicht automatisch Neueinstellung. es ist in solchen fällen in der Regel nur eine Vertragsänderung.
ist der alte AV gekündigt?
Sind zum Ende des alten Vertrages alle Leistungen abgegolten worden (also Gleitzeitkonto auf Null, Urlaub auf Null, ...)

Nun, alle Fragen kann ich mit nein beantworten. Wobei meine Einstellung auch noch nicht offiziell durch ist, die Fristen laufen noch. Ich kann es also nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen.
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Dann ist es keine Neueinstellung und nur eine stinknormale Höhergruppierung, bei der du nichts verhandeln kannst außer eine Zulage nach §16.5