Autor Thema: Abstellung für minderwertige Aufgaben  (Read 2174 times)

Timyo

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Abstellung für minderwertige Aufgaben
« am: 11.01.2025 07:01 »
Moin zusammen, bin neu im öffentlichen Dienst und benötige mal eure Hilfe.

Habe ein halbes Jahr befristet eine Stelle in EG 5 ausgeführt und mich in der Zeit intern auf eine unbefristete EG9a Stelle beworben. Beide Stellen sind in derselben Abteilung und die EG 5 Tätigkeiten sind in der Theorie zu einem geringen Teil auch in der EG9a Stelle enthalten.

In der Praxis jedoch, erledigen ausschließlich die Kollegen der EG5 diese Tätigkeiten. Dies ist quasi ihre Hauptaufgabe. Zu diesem Team gehörte ich wie gesagt auch ein halbes Jahr.

Nach Ablauf der befristeten Stelle vergingen 3 Monate bis zur Neueinstellung in EG9a. In der Zeit haben sich im Team EG5 anscheinend Berge an Arbeit angehäuft.

Seit einer Woche werde ich in meine neue Stelle eingearbeitet und erfahre nun, dass mein Chef mich als einziger von den Kollegen für min. 1 Tag in der Woche abstellen will, um die angehäufte Arbeit des anderen Teams abzuarbeiten.

Ich bin Neuling im ÖD und bin gerade etwas ratlos, weil ich mir das so nicht vorgestellt habe. Der einzige zu sein, der die liegengebliebene Arbeit der anderen abarbeiten soll, fühlt sich nicht fair an, da die anderen Kollegen der EG9a auch dazu fähig sind mit anzupacken. Zumal sich das Problem mit der angehäuften Arbeit in Zukunft nicht verringern wird, da einige Kollegen des EG5 Teams Stunden reduzieren und eine kommende Strukturänderung zusätzliche Arbeit für sie erzeugen wird.

Ich bin ziemlich enttäuscht ehrlich gesagt. Aber abgesehen davon…könnt ihr mir vielleicht sagen, ob sowas im öffentlichen Dienst üblich ist und wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich danke schon mal jedem der sich die Zeit nimmt zu antworten!

Viele Grüße

 

Zeussowitz

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Antw:Abstellung für minderwertige Aufgaben
« Antwort #1 am: 11.01.2025 07:22 »
Du machst also ca. 80% EG 9a Aufgaben und ca. 20% EG 5? Dann dürfte das keine Eingruppierungsrelevanz haben und somit nicht zustimmungspflichtig sein. Ich halte das für zulässig. Leb also damit, dass du an einem Tag dein Geld vergleichsweise leicht verdienst. Ob man sowas im Vorfeld transparenter kommunizieren, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Hast du denn eine Stellenbeschreibung wo die Anteile entsprechend aufgeführt sind? Weil im Prinzip darfst du erstmal nur danach arbeiten.

Timyo

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Antw:Abstellung für minderwertige Aufgaben
« Antwort #2 am: 11.01.2025 11:30 »
Mit Stellenbeschreibung meinst du nicht die Inhalte, die im Stellenangebot standen, richtig? Dann nein…wie komme ich denn an die ran? Sorry für die doofe Frage

2strong

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Antw:Abstellung für minderwertige Aufgaben
« Antwort #3 am: 11.01.2025 11:39 »
Spielt keinerlei Rolle. Dein Arbeitgeber darf Dir innerhalb der Grenzen seines Direktionsrechts auch andere Aufgaben, erst recht vorübergehend, zuweisen. Bei dem von Dir geschilderten Zeitanteil sehe ich da auch rechtlich keinerlei Ansatzpunkt für Beanstandung. 

Casa

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Antw:Abstellung für minderwertige Aufgaben
« Antwort #4 am: 12.01.2025 10:11 »
Der Arbeitgeber darf einem mit E9a eingruppierten AN Tätigkeiten der E9a zuweisen.
Du tust in dem anderen Team das was du kannst, so gut du kannst. Mehr wird von dir nicht erwartet. Sollte mehr Arbeit vorhanden sein, als du schaffen kannst, melde dies deinem Vorgesetzten.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

ElBarto

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Antw:Abstellung für minderwertige Aufgaben
« Antwort #5 am: 13.01.2025 07:54 »
Sie es mal so, es nervt ja, aber Du sammelst damit gleich mal einen Pluspunkt beim Chef.

Solange die EG5 Tätigkeiten nicht mehr als 3 Monate überwiegend gemacht werden sollen hat das auch keine Relevanz für die Eingruppierung.


Saddy

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Antw:Abstellung für minderwertige Aufgaben
« Antwort #6 am: 15.01.2025 06:58 »
Das ist leider typisch im ÖD..

Würde hier aber nach einer zeitlichen Befristung verlangen - sprich bspw. 6 Wochen kannst du da für je 1 Tag aushelfen und Punkt.

Das Direktionsrecht ist im Normalfall auf Aufgaben deiner Eingruppierung beschränkt..