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Nachzahlung Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder vor 2022
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uniprof:
Für das dritte Kind wurde ja in 2021 eine Neuregelung geschaffen und für die Jahre 2011-2020 nachgezahlt, sofern man einen Widerspruch für die betreffenden Jahre gestellt hatte.
Wie sieht es eigentlich für die ersten beiden Kinder aus? Hier wurden die Beträge ab 2022 (je nach Wohngeldstufe) drastisch erhöht. Müsste es nicht auch hier Nachzahlungen für die Jahre vor 2022 geben, sofern man einen Widerspruch gestellt hatte? Der Bedarf in 2021 und vorher sollte sich ja nicht so stark vom Bedarf in 2022 unterscheiden. Ich höre von dieser Sache so gar nichts ...
Beamtenneuling:
Ich würde auch gerne wissen ob sich da noch etwas bewegt
Rentenonkel:
Diese Frage ist Gegenstand der noch laufenden Verfahren vor dem BVerfG und werden in den anderen Unterforen in aller epischen Breite ausdiskutiert. Im Länderforum hat der Thread fast 500 Seiten, im Bund sogar fast 1100 Seiten.
Zusammenfassend wird man sich in dieser Frage noch etwas gedulden müssen, bis das BVerfG hoffentlich noch in diesem Jahr ein weiteres Urteil fällen wird, dass dann irgendwann (vielleicht 2027?) auch in NRW umgesetzt wird ;D
andreaelevy:
In Bezug auf die Familienleistungen gibt es Unklarheiten und es ist durchaus möglich, dass Sie die Zahlungen für Ihre ersten beiden Kinder bereits vor 2022 zurückerhalten, bevor und während Sie auf eine Gerichtsentscheidung warten.
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