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[NI] Eingruppierung bei Wechsel des Dienstherren
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steff49:
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich bin momentan im gehobenen Dienst auf einer A9-Stelle bei einer Kommune und überlege, ob ich mich in nächster Zukunft bei einer anderen Kommune bewerbe, die näher an meinem Wohnort liegt. Wenn diese Kommune nun eine Stelle nach A11 ausschreibt und ich mich auf diese bewerbe, könnte ich dann auch bei Zusage direkt auf A11 einsteigen oder könnte ich wegen des Laufbahnprinzips erst auf A9 einsteigen und dann nach einem Jahr auf A10 und später auf A11 befördert werden? Oder gilt die Wartezeit für Beförderungen nur bei Beförderungen durch den selben Dienstherren und nicht bei einem Wechsel?
Freue mich auf eure Einschätzung dazu.
Liebe Grüße
Casa:
Wenn du dich (A9) bereits auf einem höherwertigen Dienstposten beim jetzigen Dienstherren (>= A10) bewährt hast, kann dich der neue Dienstherr mit A10 einstellen. Andernfalls musst du dich bewähren und kannst nicht direkt in die A10 eingestellt werden. Die Wartezeit vor Beförderung ist einzuhalten.
AVP:
Du wirst für gewöhnlich mit deiner jetzigen Besoldungsgruppe versetzt und kannst dann beim neuen Dienstherrn ggf. befördert werden (ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht).
Zunächst müsste die Versetzung deines alten Dienstherrn an den Neuen erfolgen, dieser kann dich frühestens daraufhin befördern. Für gewöhnlich gibt es häufig aber zunächst eine 3 monatige Abordnung um zu schauen obs passt, dann die Versetzung, dann ggf. beförderung. Probezeit und 1 Jahr Lebenszeit sollten bereits abgeschlossen sein
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