Autor Thema: Kündigung zum bestimmten Termin  (Read 4095 times)

ÖD4Stipp

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Kündigung zum bestimmten Termin
« am: 12.01.2025 13:31 »
Hallo, ich habe nach 17 Jahren ja eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.
In meinem Vertrag ist nichts besonderes zur Kündigung hinterlegt, also ein Standardvertrag.
Wenn ich jetzt zum 01.06.2026 vorzeitig in Rente gehen möchte, wann muss ich dann kündigen wenn mein letzter Arbeitstag der 31.05.2026 sein soll?

Vielen Dank.

Grüße

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,932
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #1 am: 12.01.2025 14:33 »
Da der 31.05. kein Quartalsende darstellt, kann er nicht durch eine ordentliche Kündigung als letzter Arbeitstag erreicht werden. Es steht dir aber natürlich frei, mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit anderen Fristen zu vereinbaren. Sollte sich der AG weigern, kannst du bis zum 31.12.2025 ordentlich mit Wirkung zum 30.06.2026 kündigen. Achtung: Der Arbeitgeber muss bis zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Kündigung erlangt haben können. Wenn also zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien vorherrschen und der Posteingang nicht bearbeitet wird, dann genügt der Einwurf in den Briefkasten nicht.

Britta2

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 747
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #2 am: 13.01.2025 11:49 »
Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein!  17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche". Diesen Köder warfen sie uns auch zu gerne lauernd vor ... Halt durch bis Sommer!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,533
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #3 am: 13.01.2025 13:13 »
Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein!  17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche". Diesen Köder warfen sie uns auch zu gerne lauernd vor ... Halt durch bis Sommer!
Du meinst also Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein, der nicht deinen Wünschen entspricht.

Also ich habe mehrfach Aufhebungsverträge mit meinem AG gemacht und empfand das nie als Dumm.

Wenn du dann ab dem 1.6. in Rente bist, dann arbeitest du halt den Monat noch und kassierst Rente plus Lohn.

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #4 am: 13.01.2025 14:18 »
17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche".

Sind den Fälle bekannt, bei denen etwaige VBL-Ansprüche in Frage gestellt wurden? Diese sind einerseits ja bereits entstanden und bestehen andererseits gegenüber der VBL und nicht dem Arbeitgeber...

Wobei die Frage ist, ob nicht auch der 01.07. in Frage kommt, was eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde und potentiellen Aufwand verringern würde.

Alfi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 277
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #5 am: 13.01.2025 14:37 »
Da ich noch lange bis zur Rente habe, stelle ich vielleicht eine dumme Frage, muss man echt kündigen?

Ist ein Renteneintrittsbescheid nicht ausreichend????

Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.


Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #6 am: 13.01.2025 15:00 »
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein solches und muss natürlich der Form halber richtig beendet werden 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 323
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #7 am: 13.01.2025 15:04 »
Da ich noch lange bis zur Rente habe, stelle ich vielleicht eine dumme Frage, muss man echt kündigen?

Ist ein Renteneintrittsbescheid nicht ausreichend????

Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.

Wenn du in den regulären Ruhestand gehst, geht das meines Wissens automatisch mit Ablauf des Monats, in dem du das Renteneintrittsalter (derzeit wohl 67 Jahre) erreichst.

Kündigen muss man nur dann, wenn man vorgezogen in Ruhestand gehen möchte. Und dann gelten eben die Kündigungsfristen bzw. man muss sich mit dem AG einigen.

Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #8 am: 13.01.2025 15:07 »

Wenn du in den regulären Ruhestand gehst, geht das meines Wissens automatisch ...


Nein, nicht automatisch. Viele Verträge haben jedoch eine Zusatzvereinbarung, dass selbige mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden.

Alles andere muss aktiv beendet werden, in welcher Form auch immer.

Was machen sonst die, die gerne zu ihren bereits erreichten Konditionen weiterarbeiten möchten?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Hobbyjurist

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #9 am: 13.01.2025 15:10 »
Die letzten zwei Antworten benennen schon richtige Punkte. Wörtlich steht im TVöD:

"§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag)."

Alfi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 277
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #10 am: 13.01.2025 15:21 »
Ok vielen Dank, war mir nicht bekannt und sorry das ich dem Threadersteller hier ggf. noch dazwischen gegretscht bin.  :P

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,533
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #11 am: 13.01.2025 16:43 »

Zitat
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
Die Auflösung/beendigung deines AVs mit hat nichts mit dem Eintritt in die Rente zu tun.

Wenn der Ag in dem obigen Fall, den AN nicht den Monat früher gehen lässt (Aufhebungsvertrag), dann muss dieser notgedrungen Rente und Lohn kassieren und hochmotiviert einen Monat länger am Arbeitsplatz erscheinen.

Britta2

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 747
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #12 am: 14.01.2025 09:35 »
17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche".

Sind den Fälle bekannt, bei denen etwaige VBL-Ansprüche in Frage gestellt wurden? Diese sind einerseits ja bereits entstanden und bestehen andererseits gegenüber der VBL und nicht dem Arbeitgeber...

Wobei die Frage ist, ob nicht auch der 01.07. in Frage kommt, was eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde und potentiellen Aufwand verringern würde.

Vor einigen Jahren standen in der ZEIT oder WELT oder SÜDDEUTSCHE  große Artikel von Betroffenen - denen erst (ich erinnere mich nur noch konkret an einen einzelnen Fall, es war eine Frau mit Foto). Artikel aber nicht auf den vorderen Seiten ... ohne solche Info hätte auch ich nichts davon je erfahren.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 228
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #13 am: 14.01.2025 09:54 »
Der Verzicht auf künftige Ansprüche bezieht sich auf die unmittelbaren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine VBL-Zusatzrente ist von der Beendigung des AV insofern betroffen, als keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Bisher erworbene Ansprüche verfallen aber nicht.

Unter https://www.vbl.de/de/downloadcenter/-/document_library/6oDNANrPoVE8/view_file/132287 kann ein
VBLspezial zum Thema Änderungen im Beschäftigungsverhältnis heruntergeladen werden.

Dort wird ausgeführt:

Zitat
Mein Arbeitsverhältnis endet. Was muss ich bei
meiner Pflichtversicherung VBLklassik beachten?

Ihr Arbeitgeber hat Sie zur betrieblichen Altersversor-
gung bei uns pflichtversichert. Mit der Beendigung Ihres
Arbeitsverhältnisses werden Sie aus der Pflichtversiche-
rung abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versiche-
rung. Ein besonderer Antrag muss hierfür nicht gestellt
werden. Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften
bleiben Ihnen erhalten. Diese können sich durch Zuteilung
von Bonuspunkten noch erhöhen, sofern Sie bereits eine
Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,406
Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #14 am: 14.01.2025 18:15 »

Zitat
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
Die Auflösung/beendigung deines AVs mit hat nichts mit dem Eintritt in die Rente zu tun.

Wenn der Ag in dem obigen Fall, den AN nicht den Monat früher gehen lässt (Aufhebungsvertrag), dann muss dieser notgedrungen Rente und Lohn kassieren und hochmotiviert einen Monat länger am Arbeitsplatz erscheinen.

In dem Monat könnte man auch beispielsweise jede Woche 3 Tage krankmachen ohne Attest.
Was soll passieren? Kündigen werden sie ihn wohl kaum  :P