Autor Thema: Ab wann ist S 10 aus der Entgelttabelle TVÖD SuE weggefallen  (Read 3150 times)

ACAG

  • Gast
Ab wann ist S 10 aus der Entgelttabelle TVÖD SuE weggefallen? Und wie wird nunmehr eingruppiert?

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 642
Diese Frage hatte ich am 01.10. auch gestellt, jedoch bislang keine Antwort hier erhalten (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124594.msg375508.html#msg375508):

Zitat
Hallo zusammen,

ich bitte um Info der "Macher dieser Seite", aufgrund welches Änderungstarifvertrages ihr in die Entgelttabelle "SuE 2024b" ab 01.10.2024 die EG S 10 aus der Tabelle entfernt habt? Durch die Neuanpassung der Werte der S 9  im Ä-TV Nr. 18 vom 18.05.2022 zum TVÜ/VKA ist die S 10 nicht gestrichen worden, die Regelungen in der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA gelten m.M. nach auch über den 01.10.2024 fort.

Vielen Dank!

M.m. nach unterliegen die Macher dieser Seite einem Denkfehler. Die S 10 ist weiterhin im TVÜ/VKA vorhanden und dort auch mit Werten hinterlegt und nicht durch die Anpassung der S9-Werte (aufgrund der Anpassung der Stufenlaufzeiten zum 01.10.) weggefallen.


PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Ohne die Frage nach der Eingruppierung beantworten zu können - tatsächlich ist die S10 lt. EGO der TVöD-Fassung auf der VKA-Homepage ebenfalls und wohl schon länger nicht besetzt (s. Seiten 166 bis 168):

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 642
Im TVöD nicht, aber im TV-Ü ist sie immer noch geregelt.


PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Danke...

Ich spiele gerade mit dem Gedanken eines Wechsels zu einem freier Träger, "angelehnt" an TVöD VKA und soll dort statt bislang "S8b" in "S10" eingruppiert werden. Ob das richtig wäre, sei mal dahingestellt, aber aus Neugier für "Altfälle":

Im TV-Ü heißt es an der von TVOEDAnwender geposteten Stelle
Zitat
Protokollerklärungen zu Absatz 2:
Für Beschäftigte, die über den 30. Juni 2015 hinaus in der Entgeltgruppe S 10 eingruppiert sind, weil sie keinen Antrag nach Absatz 2 Satz 1 gestellt haben, gelten abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD folgende Tabellenwerte:
                                           Stufe 1 ... Stufe 6
gültig bis 29. Februar 2024  3.017,83 ...  4.616,08
gültig ab 1. März 2024        3.394,81 ... 5.080,96

Diese Tabellenwerte verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 festgelegten Vomhundertsatz.

Lt. dem TV-Ü-Zitat ist das dort genannte S-10-Entgelt also an die Entwicklung der S-9 gekoppelt.
Gilt das auch für die S-9-Erhöhung zum 1.10. oder war das nicht Teil einer "allgemeinen Entgeltanpassung"?