Danke...
Ich spiele gerade mit dem Gedanken eines Wechsels zu einem freier Träger, "angelehnt" an TVöD VKA und soll dort statt bislang "S8b" in "S10" eingruppiert werden. Ob das richtig wäre, sei mal dahingestellt, aber aus Neugier für "Altfälle":
Im TV-Ü heißt es an der von TVOEDAnwender geposteten Stelle
Protokollerklärungen zu Absatz 2:
Für Beschäftigte, die über den 30. Juni 2015 hinaus in der Entgeltgruppe S 10 eingruppiert sind, weil sie keinen Antrag nach Absatz 2 Satz 1 gestellt haben, gelten abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD folgende Tabellenwerte:
Stufe 1 ... Stufe 6
gültig bis 29. Februar 2024 3.017,83 ... 4.616,08
gültig ab 1. März 2024 3.394,81 ... 5.080,96
Diese Tabellenwerte verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 festgelegten Vomhundertsatz.
Lt. dem TV-Ü-Zitat ist das dort genannte S-10-Entgelt also an die Entwicklung der S-9 gekoppelt.
Gilt das auch für die S-9-Erhöhung zum 1.10. oder war das nicht Teil einer "allgemeinen Entgeltanpassung"?