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Kündigung zum bestimmten Termin
ÖD4Stipp:
Hallo, ich habe nach 17 Jahren ja eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.
In meinem Vertrag ist nichts besonderes zur Kündigung hinterlegt, also ein Standardvertrag.
Wenn ich jetzt zum 01.06.2026 vorzeitig in Rente gehen möchte, wann muss ich dann kündigen wenn mein letzter Arbeitstag der 31.05.2026 sein soll?
Vielen Dank.
Grüße
cyrix42:
Da der 31.05. kein Quartalsende darstellt, kann er nicht durch eine ordentliche Kündigung als letzter Arbeitstag erreicht werden. Es steht dir aber natürlich frei, mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit anderen Fristen zu vereinbaren. Sollte sich der AG weigern, kannst du bis zum 31.12.2025 ordentlich mit Wirkung zum 30.06.2026 kündigen. Achtung: Der Arbeitgeber muss bis zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Kündigung erlangt haben können. Wenn also zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien vorherrschen und der Posteingang nicht bearbeitet wird, dann genügt der Einwurf in den Briefkasten nicht.
Britta2:
Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein! 17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche". Diesen Köder warfen sie uns auch zu gerne lauernd vor ... Halt durch bis Sommer!
MoinMoin:
--- Zitat von: Britta2 am 13.01.2025 11:49 ---Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein! 17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche". Diesen Köder warfen sie uns auch zu gerne lauernd vor ... Halt durch bis Sommer!
--- End quote ---
Du meinst also Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein, der nicht deinen Wünschen entspricht.
Also ich habe mehrfach Aufhebungsverträge mit meinem AG gemacht und empfand das nie als Dumm.
Wenn du dann ab dem 1.6. in Rente bist, dann arbeitest du halt den Monat noch und kassierst Rente plus Lohn.
D-x:
--- Zitat von: Britta2 am 13.01.2025 11:49 ---17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche".
--- End quote ---
Sind den Fälle bekannt, bei denen etwaige VBL-Ansprüche in Frage gestellt wurden? Diese sind einerseits ja bereits entstanden und bestehen andererseits gegenüber der VBL und nicht dem Arbeitgeber...
Wobei die Frage ist, ob nicht auch der 01.07. in Frage kommt, was eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde und potentiellen Aufwand verringern würde.
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