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Kündigung zum bestimmten Termin
MoinMoin:
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.
Bernstein:
Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst. Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.
Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.
Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Bernstein am 15.01.2025 07:47 ---Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst.
--- End quote ---
Jaein.
Wenn der AG nichts dagegen unternimmt, dann ist sie geltend.
--- Zitat ---Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
--- End quote ---
Jaein, wenn der Ag nichts unternimmt, dann ist es eine außertarifliche Einigung und nicht vertragswidrig.
Sonst wären doch auch einvernehmliche Auflösungsverträge vertragswidrig. ::)
Und in diesem Fall wird der AG natürlichen einen Auflösungsvertrag zustimmen, so dumm ist er doch auch nicht.
Insbesondere wenn man zeitig genug ankündigt, dass der Plan frühzeitig in Rente zu gehen ist.
--- Zitat ---Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.
--- End quote ---
Naja das muss dann ja trotzdem wohlwollend sein.
--- Zitat ---Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.
Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.
--- End quote ---
Korrekt, wegen unerlaubtem fernbleiben vom Arbeitsplatz dürfte es nur selten zu einen Schaden kommen, der nicht im Organisationsversagen des AGs fällt.
Denn
a) es müsste zeitgleich die Vertretung auch ausfallen/nicht zur Verfügung stehen.
b) es müsste ein bezifferbarer Schaden entstehen
Bernstein:
Was soll ein AG gegen eine Kündigung d.M. nach unternehmen? Schließlich handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung!
Wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte, ist und bleibt es vertragswidrig!
MoinMoin:
--- Zitat von: Bernstein am 15.01.2025 08:39 ---Was soll ein AG gegen eine Kündigung d.M. nach unternehmen?
--- End quote ---
Feststellungsklage? und danach Schadensersatzklage (aber das ist eh äußerst selten udn dann auch noch selten von Erfolg gekrönt und noch seltener im öD.
Aber ich kenne Situationen, wo so etwas möglich gewesen wäre, aber der Ag keien Chance gehabt hätte, weil er eben sich nicht vorher schon um Vertratung bemüht hatte.
--- Zitat --- Schließlich handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung!
Wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte, ist und bleibt es vertragswidrig!
--- End quote ---
Wenn der AG diese nicht fristgerechte Kündigung akzeptiert bzw. keine Feststellungsklage erhebt, dann auch noch oder ist es dann eine Willenserklärung und eine andere Form des Auflösungsvertrages?
Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem
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