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Ausschlussfrist § 37 TVöD - Arbeitszeugnis

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Schokokeks:
Der Anwalt bestätigt in der Regel das, was Du hören willst und was ihm bei seiner Abrechnung hilft  ;)

Und genau diese Frage nach einer möglichen Ausschlussfrist sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht doch besser beantworten können als jemand in einem öffentlichen Forum 🤔

Fragmon:

--- Zitat von: 2strong am 12.01.2025 23:00 ---Da § 35 Abs. 4 TVöD eine eigene Frist (unverzüglich) formuliert, sollte die Ausschlussfrist nach § 37 gar nicht zur Anwendung kommen.
Das Problem sehe kch hier eher im Wortlaut des Zeugnisses. Wenn Ihr Euch hier nicht einig werdet, wird man im Zweifel klagen müssen.

--- End quote ---

Das ist so nicht richtig. Auch eine Entgeltzahlung ist am letzten Tag des Monats fällig (Frist) und unterliegt der Ausschlussfrist.

An den Ersteller: Du hast mit deinem "Widerspruch" die Frist nach § 37 eingehalten. Solltest du jetzt klagen gelten die allgemeinen Regelungen zur Verjährung. Gerichte gehen meist davon aus, dass sollte mehr als ein Jahr kein Versuch unternommen werden, dass Zeugnis zu erhalten, dass man an der Erstellung nicht mehr interessiert sei und somit die Verjährung eingetreten ist.

Fireball84:

--- Zitat von: Schokokeks am 13.01.2025 08:31 ---Der Anwalt bestätigt in der Regel das, was Du hören willst und was ihm bei seiner Abrechnung hilft  ;)
[...]

--- End quote ---

Das ist mir bewusst.  ;) Aber warum fragst du mich, was der Anwalt dazu sagt, wenn du dann schreibst, dass er sowieso das bestätigt, was ich hören will. Dann wäre es ja irrelevant, was der Anwalt sagt ...


--- Zitat von: Fragmon am 13.01.2025 09:19 ---[...]
An den Ersteller: Du hast mit deinem "Widerspruch" die Frist nach § 37 eingehalten. Solltest du jetzt klagen gelten die allgemeinen Regelungen zur Verjährung. Gerichte gehen meist davon aus, dass sollte mehr als ein Jahr kein Versuch unternommen werden, dass Zeugnis zu erhalten, dass man an der Erstellung nicht mehr interessiert sei und somit die Verjährung eingetreten ist.

--- End quote ---

Du bist also der Meinung, dass die Ausschlussfrist hier nicht greift, okay. Wir sehen das ähnlich, sind uns aber nicht ganz sicher. Der Anwalt war sich leider auch nicht 100%ig sicher, wie das Gericht das sieht.

Schokokeks:

--- Zitat von: Fireball84 am 13.01.2025 09:40 ---... wenn du dann schreibst, dass er sowieso das bestätigt, was ich hören will. ...

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Hab ich nicht, daher schrieb ich ja "in der Regel" 🙃

Kein (guter) Fachanwalt bestätigt Dir etwas, von dem er eine gegenteilige Rechtsmeinung hat, und wenn er schon sagt:


--- Zitat von: Fireball84 am 13.01.2025 09:40 ---... Der Anwalt war sich leider auch nicht 100%ig sicher, wie das Gericht das sieht.

--- End quote ---

dann hat er evtl. nicht das nötige Fachwissen und ist der falsche RA oder es ist nicht abschließend (durch Urteil) geregelt, wobei ich eher zu ersterem tendieren würde.

Hier oder in einem anderen Forum wirst Du keine 100%ige Antwort finden, wünsche aber trotzdem viel Erfolg 👍

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