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Elternzeit - Urlaubsanspruch - Jahressonderzahlung - Kind über 3
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SchackB:
Hallo, durch eine unklare Schul- und Hortsituation plane ich im Sommer ein zweites Mal Elternzeit zu nehmen (1 Jahr hatte ich bereits nach der Geburt). Mein Sohn ist 5 und wird Mitte September eingeschult, ab 01.08.2025 haben wir keinen Kitaplatz mehr, da das Kitajahr dann endet.
Ich plane vom 02. -29.08.2025 Elternzeit zu beantragen und dann zwei Wochen Urlaub daran zu hängen, um die 6 Wochen, die von der Betreuung her offen sind zu kompensieren.
Nun meine Fragen bzw. Vermutungen, vielleicht kann mir jemand Klarheit verschaffen:
1. Mein Urlaubsanspruch für August bleibt bestehen, da ich nicht den vollen Monat weg bin?
2. Mein Anspruch auf Jahressonderzahlung wird nicht gekürzt, da ich nicht den kompletten August weg bin?
3. Die Berechnung der Jahressonderzahlung erfolgt meines Wissens anhand der Gehälter für Juli, August und September. Wenn ich im August sehr viel weniger Gehalt bekomme, da nur am 1. und 30./31. nicht in Elternzeit bin, wird dieses geringe Gehalt dann zur Berechnung heran gezogen? Oder wird dies durch die Elternzeit ausgeklammert?
Ich wäre wirklich dankbar für Feedback, da ich alles möglichst bald mit meinem Arbeitgeber klären möchte. Vielen Dank!
Grinsekatze:
1. Ja.
2. Nein.
3. Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs. Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert. (aus der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3)
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