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Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
sunnyw:
Hallo,
ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.
Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).
Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).
Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?
Vielen Dank!
Kyuss:
Wenn Du im TVöD bleiben möchtest, stünde theoretisch (bei Vorliegen der Voraussetzungen und dem grundsätzlichen Willen zur Anwendung seitens des AG) ja noch die Option einer Zulage von bis zu 1500 Euro brutto monatlich gemäß § 1 Abs. 1 Fachkräfterichtlinie im Raum. Die wäre allerdings gemäß § 1 Abs. 5 auf zehn Jahre zu begrenzen, perspektivisch könne sie jedoch auch mehrfach verlängert werden (vgl. § 1 Abs. 5 zweiter Halbsatz). Wichtig: die aktuelle Laufzeit der Richtlinie ist bis 2028 begrenzt, eine Verlängerung nicht garantiert.
Quelle:
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/fachkraefte-richtlinie
Casa:
--- Zitat ---Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?
--- End quote ---
Eine derartige Regelung sehe ich im TVöD nicht. Der Arbeitsvertrag wird individuell vereinbart.
Die Mehrvergütung sollte schon höher sein, als als die Differenz zwischen E14-6 und E15-6
Schinkensandwich:
Es genügt jedes (und damit auch ein geringfügiges) Überschreiten des höchsten tariflichen Entgelts.
BAG-Urteil vom 23.10.2024; Aktenzeichen 5 AZR 82/24
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/aussertariflicher-angestellter-verguetungsabstand-zur-hoechsten-tariflichen-verguetung/
Maggus:
§ 1 Abs 2 b) TVöD inkl. Niederschriftserklärung sind hierbei zu beachten.
Das vereinbarte regelmäßige Entgelt muss über der EG 15 (Stufe 6) liegen.
Das lässt sich bereits mit + 1 € pro Monat erreichten.
Alles andere ist Verhandlungssache des AT-Beschäftigten ...
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