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Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
gahd84:
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.01.2025 09:06 ---Ein Familienzuschlag wird nur gewährt, wenn die Beamtin dem Kind rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet wäre. Das ist allerdings nur bei Stiefkindern, Pflegekindern oder Adoptivkindern anzunehmen, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden (Meldeanschrift muss auch bei Wechselmodell übereinstimmen).
Es kommt also nicht auf das Mama Verhältnis an, sondern auf die rechtliche oder zumindest sittliche Unterhaltspflicht, die bei einem leiblichen Kind des Partners ohne Heirat nicht gesehen wird. Es gibt zwischen dem Kind aus der ersten Beziehung und der jetzigen Partnerin kein Verwandtschaftsverhältnis oder Pflegekindschaftsverhältnis.
Je nachdem, in welchem Bundesland die Freundin arbeitet, kommt bei der Heirat nicht nur der Familienzuschlag für das dritte Kind dazu sondern auch noch der Familienzuschlag für den Ehemann. Das kann durchaus eine spürbare Differenz sein, auch wenn das vielleicht nicht der alleinige Grund sein sollte zu heiraten, kann es die Haushaltskasse doch deutlich verbessern.
--- End quote ---
Danke für die Antworten bis hierher! :)
Exakt den mittleren Abschnitt hatte ich mir so gedacht und daraus eben keinen Anspruch abgeleitet.
Und natürlich wäre eine Heirat wegen dem Zuschlag totaler Blödsinn. Vielmehr ist bei uns die Situation:
Wir brauchen emotional keine Hochzeit. Allerdings ist es ja nie verkehrt sich mal zu verdeutlichen was man als nicht-Verheiratete alles eben nicht kann. Z.b. wie die Rechte bei einer (*auf holz klopf*) medizinischen (Weiter-)Behandlung etc. Die Gründe wären also eher eine Konglomerat an Gründen.
Wir schieben das schon seit 3 Jahren auf. Insofern wollen wir nicht wegen dem Kinderzuschlag heiraten aber ich habe jetzt rausgelesen dass dieser dann gezahlt würde (man sich also auch direkt mit darum kümmern kann). Ob uns das den Arsch jetzt schneller hochkriegen lässt um Tatsachen zu schaffen sei mal dahingestellt. :D
PS: Sie arbeitet in BaWü. Ich glaube einen anteiligen Familienzuschlag kriegt sie schon (vermutlich weil wir zusammenleben und ich ja der Vater ihrer Kinder bin).
Rentenonkel:
--- Zitat von: BAT am 14.01.2025 09:31 ---Man ist Pflegekindern als Pflegeelternteil zum Unterhalt verpflichtet?
--- End quote ---
Soweit ich weiß schon. Erforderlich ist allerdings nach meinem Kenntnisstand
- ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis,
- häusliche Gemeinschaft und
- familiäre Bindung der Pflegeeltern mit dem Kind
- Kindergeldzahlung bei den Pflegeeltern
Auf längere Dauer ist ein Pflegeverhältnis regelmäßig dann angelegt, wenn das Kind aus dem Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern ausgeschieden und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten ist. Das Pflegekindschaftsverhältnis mit familiärer Bindung - wie ein Eltern-Kind-Verhältnis - muss von vornherein für längere Dauer, seiner Natur nach regelmäßig auf mehrere Jahre und nicht nur für eine Übergangszeit bis zu einer anderweitigen Unterbringung beabsichtigt sein.
Eine vorübergehende Notbetreuung reicht dafür nicht aus.
Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern weiß ich aber nicht, ob diese Auslegung tatsächlich allgemeingültig ist oder nur exklusiv in meiner Bezügestelle so gesehen wird. Jedenfalls habe ich das auch nur vom Flurfunk, weil ein Kollege von mir tatsächlich ein Pflegekind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ob und inwieweit diese Zahlungen aber Auswirkungen auf die finanziellen Unterstützungen vom Jugendamt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
BAT:
Nun selbst wenn es so ist, wäre das ein Papiertiger ohne finanzielle Auswirkungen. Denn der Unterhalt des Pflegekindes wird durch Leistungen nach dem SGB VIII sichergestellt.
ElBarto:
--- Zitat von: gahd84 am 14.01.2025 09:34 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.01.2025 09:06 ---Ein Familienzuschlag wird nur gewährt, wenn die Beamtin dem Kind rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet wäre. Das ist allerdings nur bei Stiefkindern, Pflegekindern oder Adoptivkindern anzunehmen, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden (Meldeanschrift muss auch bei Wechselmodell übereinstimmen).
Es kommt also nicht auf das Mama Verhältnis an, sondern auf die rechtliche oder zumindest sittliche Unterhaltspflicht, die bei einem leiblichen Kind des Partners ohne Heirat nicht gesehen wird. Es gibt zwischen dem Kind aus der ersten Beziehung und der jetzigen Partnerin kein Verwandtschaftsverhältnis oder Pflegekindschaftsverhältnis.
Je nachdem, in welchem Bundesland die Freundin arbeitet, kommt bei der Heirat nicht nur der Familienzuschlag für das dritte Kind dazu sondern auch noch der Familienzuschlag für den Ehemann. Das kann durchaus eine spürbare Differenz sein, auch wenn das vielleicht nicht der alleinige Grund sein sollte zu heiraten, kann es die Haushaltskasse doch deutlich verbessern.
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Danke für die Antworten bis hierher! :)
Exakt den mittleren Abschnitt hatte ich mir so gedacht und daraus eben keinen Anspruch abgeleitet.
Und natürlich wäre eine Heirat wegen dem Zuschlag totaler Blödsinn. Vielmehr ist bei uns die Situation:
Wir brauchen emotional keine Hochzeit. Allerdings ist es ja nie verkehrt sich mal zu verdeutlichen was man als nicht-Verheiratete alles eben nicht kann. Z.b. wie die Rechte bei einer (*auf holz klopf*) medizinischen (Weiter-)Behandlung etc. Die Gründe wären also eher eine Konglomerat an Gründen.
Wir schieben das schon seit 3 Jahren auf. Insofern wollen wir nicht wegen dem Kinderzuschlag heiraten aber ich habe jetzt rausgelesen dass dieser dann gezahlt würde (man sich also auch direkt mit darum kümmern kann). Ob uns das den Arsch jetzt schneller hochkriegen lässt um Tatsachen zu schaffen sei mal dahingestellt. :D
PS: Sie arbeitet in BaWü. Ich glaube einen anteiligen Familienzuschlag kriegt sie schon (vermutlich weil wir zusammenleben und ich ja der Vater ihrer Kinder bin).
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Also das mit medizinischen Behandlung lässt sich auch durch eine entsprechende Verfügung bzw. Vollmacht regeln.
Man muss in der heutigen Zeit bzw. man kann in der heutigen Zeit durchaus auch überlegen welche Konstellationen am Ende "gewinnbringender" sind, je nach Ausgangssituation und Stolz.
Mortas:
Das ist tatsächlich eine knifflige Frage, die von der jeweiligen Besoldungsordnung und den spezifischen Regelungen zum Familienzuschlag abhängt.
- Der Familienzuschlag für Kinder wird üblicherweise für leibliche oder adoptierte Kinder gewährt.
- Bei Stiefkindern oder Pflegekindern kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind im Haushalt lebt und überwiegend von der Beamtin/dem Beamten unterhalten wird.
- Eine Heirat könnte die Chancen erhöhen, weil die Tochter dann offiziell als Stiefkind gilt, aber es gibt auch Konstellationen, in denen ein Anspruch ohne Ehe bestehen kann.
Ich würde empfehlen, direkt bei der zuständigen Besoldungsstelle oder Gewerkschaft nachzufragen. Oft gibt es dort verbindliche Auskünfte oder sogar Fallbeispiele. fall guys online
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