Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu meiner Eingruppierung (Dipl.-Ing. FH für Architektur) im TVÖD. Ich bin seit nunmehr fast 5 Jahren in einer Kommune als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur als Sachbearbeiter Hochbau beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte in die Entgeltgruppe E10. Nun stellt sich mir die Frage, ob nicht auch eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E11 möglich bzw. auch richtig wäre. Zu meinen Aufgaben gehören u. a. Sanierungen/Neubauten von Schulgebäuden im Landkreis einschließlich der zugehörigen Aufgaben (z. B. Erarbeitung Aufgabenstellung, Akquise und Beauftragung von Planern und Fachplanern, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke und Firmen, Rechnungsprüfungen, Abnahmen, Beschaffung von Fördermitteln inkl. der zugehörigen Anträge, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc.).
Wäre hier nicht eine Eingruppirung in die E11 gerechtfertigt? Was haltet ihr davon?
MfG Marian