Hallo!
Ich habe einen ähnlichen Werdegang wie du, Gast100.
Von 2013 - 2022 war ich angestellter im öD, habe da auch zweimal den Dienstherren (Kommunal) gewechselt und blieb deshalb die längste Zeit in EG 9a / St 3 (Stufe blieb gleich bei Dienstherrenwechsel).
Nachdem ich dann zum jetzigen Dienstherren (Staatlich) gewechselt bin und dort nach der Probezeit B.a.P. wurde, wurden meine vorherigen Beschäftigungszeiten neu berechnet und bewertet.
Mir wurde darüber ein Bescheid zugestellt.
Auch bei vorherigen Fragen diesbezüglich an die zuständige Sachbearbeiterin konnte mir nichts genaues genannt werden, nur "irgendwas mit Besoldungsgruppe A7"...
Ich muss aber dazu sagen, dass ich bei Urkundenübergabe noch nicht amtlich wusste, in welche Besoldungsgruppe und Stufe ich übernommen werde.
Aus der früheren EG 9a / St 3 wurde jetzt eine A7 / St 6.
Rechtsgrundlage lt. Bescheid: Art 31 Abs. 2 BayBesG