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Inflationsausgleich bei längerer Krankheit wegen Arbeitsunfall
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Harald Frisch:
Bekomme ich einen Inflationsausgleich? Bin seid 30.03.2023 Krank, Lohnfortzahlung bis mitte Mai 2023 und seid 25.09.2024 ausgesteuert. Habe anfang Dezember eine Inflationsausgleichzahlung erhalten und soll dies nun wieder zurück überweisen. ist dies rechtens?
Casa:
Ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht auch kein Anspruch auf Einmalzahlungen vom Arbeitgeber.
Du solltest dich zudem mit den Themen Verletztenrente (Unfallversicherung) und der Erwerbsminderung (Rentenversicherung) auseinandersetzen. Nach Aussteuerung kannst du Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (Agentur für Arbeit) beantragen.
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