Guten Tag,
Ich bekomme einen s.g. Teillohnausgleich
"Für die Dauer der Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 75 vom Hundert einer Vollbeschäftigung wird ein Teillohnausgleich in Höhe von 8 vom Hundert der Vergütung eines Vollbeschäftigten gewährt"
Zur Zeit arbeite ich 26 Stunden die wichebekomme 28 Stunden bezahlt.
Nun bin ich rückwirkend seit Februar teilweise erwerbsgemindert, zur Zeit in AU.
Ich würde meine tägliche Arbeitszeit gerne auf 4 Stunden verkürzen.
Bleibt der Teillohnausgleich erhalten trotz der teilweisen Erwerbsminderungsrente?
Danke für die Antworten