Beförderung von Beamten bei Behördenwechsel

Begonnen von MrBison, 17.01.2025 08:36

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MrBison

Moin,

vorab kurze Info: Ich bin kein "klassischer" Beamter, der den Vorbereitungsdienst absolviert und jegliche beamtenrechtlichen Grundlagen erlangt hat! Habe eine 3-jährige Ausbildung zum VFA (Kommune) und hatte während meiner Ausbildung kein Beamtenrecht und wurde per Direkteinstieg beim Bund verbeamtet.

Nun zur Frage:
Wenn ich in meiner Behörde befördert werde, habe ich ja eine Wartezeit, bis ich wieder befördert werden kann.
Gilt diese Wartezeit auch, wenn ich mich zwischenzeitlich woanders bewerbe?
Beispiel: Ich werde im Januar 2025 auf A7 befördert und würde mich im Februar 2026 bei einer anderen Behörde auf eine A8 Stelle bewerben und angenommen werden. Würde ich dann direkt die A8 bekommen oder wird meine Wartezeit auch behördenübergreifend berücksichtigt?

Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?

Vielen Dank vorab!

VG

GeBeamter

Vorab: ich bin kein Verwaltungsjurist und arbeite auch nicht in der Personalverwaltung.

Aber. Du müsstest auf der neuen Stelle die Wartezeit absitzen, denn meines Erachtens nach gilt das Laufbahnrecht auch behördenübergreifend. Nachzulesen in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).

Organisator

Die gesetzliche Mindestwartezeit nach BBG ist immer einzuhalten.
Nach meinem Wissen ist diese ein Jahr, so könnte man nach einer Beförderung in 01/2025 problemlos in 02/2026 befördert werden.

Ob die neue Behörde neu Eingestellte sofort befördert, halte ich aber für fraglich. Kommt immer auf die jeweilige Behörde an.

2strong

Der Kollege @Organisator hat völlig Recht. Ich halte es für völlig unüblich, dass Dich die neue Behörde direkt inn A 8 einstellt. Bei Bund oder Land würdest Du in die reguläre Beurteilungs- und Beförderungsplanung aufgenommen, so dass eine Beförderung vermutlich binnen 6 bis 24 Monaten vorstellbar ist. Bei Kommunen und sonstigen Einrichtungen dürftest Du zumindest auch die 6-monatige Erprobung auf höherwertigen Dienstposten durchlaufen müssen.

MrBison

Okay, das ist schon mal hilfreich für mich. Vielen Dank!

ProfTii

Zitat von: 2strong in 17.01.2025 10:44
Der Kollege @Organisator hat völlig Recht. Ich halte es für völlig unüblich, dass Dich die neue Behörde direkt inn A 8 einstellt. Bei Bund oder Land würdest Du in die reguläre Beurteilungs- und Beförderungsplanung aufgenommen, so dass eine Beförderung vermutlich binnen 6 bis 24 Monaten vorstellbar ist. Bei Kommunen und sonstigen Einrichtungen dürftest Du zumindest auch die 6-monatige Erprobung auf höherwertigen Dienstposten durchlaufen müssen.

Das kommt wahrscheinlich aber auch auf den Besetzungsdruck bei der entsprechenden Behörde an - bei kleinen Kommunen halte ich es daher für deutlich realistischer mit der Forderung nach einer direkten Beförderung auch erfolgreich zu sein

Casa

Ein Beamter muss sich auf einem Beförderungsdienstposten bewähren.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Organisator

Zitat von: Casa in 17.01.2025 12:57
Ein Beamter muss sich auf einem Beförderungsdienstposten bewähren.

Nur wenn damit eine höherwertige Funktion verbunden ist. Gerade beim mittleren Verwaltungsdienst beim Bund ist dies häufig nicht der Fall.