Autor Thema: Förderliche Zeiten aus der freien Wirtschaft? Einstieg in den TV-L  (Read 1122 times)

Blaeh

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Guten Tag zusammen,

ich hoffe kein Augenrollen zu verursachen, denn ich bin absolut blutiger Neuling in der TV-L Matierie :)

Ich arbeite in der freien Wirtschaft und habe die mündliche Zusage auf eine Stelle an der Verwaltung einer Hochschule. Bezahlt wird nach TVL E6.

Die Personalerin hat mir bislang nicht sagen können, welche Eingruppierung bei mir vorgenommen würde, da sie förderliche Zeiten prüfen möchte. Mein Wunsch ist natürlich, in Stufe 3 zu kommen. Darunter wird es finanziell für mich fragwürdig.
In wie weit ist Stufe 3 unter folgenden Umständen möglich? Oder anders gefragt, wie wird man mich voraussichtlich eingruppieren?

Bisher habe ich in meinem Beruf als Industriekauffrau fast 4 Jahre gearbeitet.
2 Jahre und 9 Monate kann ich mit einem Arbeitszeugnis meines alten AG belegen, aus den 14 Monaten bei meinem jetzigen neuen AG habe ich noch kein Arbeitszeugnis.
Ein Zwischenzeugnis habe ich bislang noch nicht angefordert, die Gründe dürften auf der Hand liegen.
Wir sind so verblieben, dass sie prüft, inwieweit förderliche Zeiten ohne dieses Zwischenzeugnis berücksichtigt werden.

Ich war bereits zur Probearbeit dort und möchte die Stelle sehr gern annehmen.

Nur wüsste ich gerne von vornherein, wie/ob ich argumentieren kann, wenn man mir nur Stufe 2 oder sogar nur 1 anbieten würde.

Sollte ich Begrifflichkeiten falsch verwendet haben, korrigiert mich bitte :)

Danke im Voraus.



MoinMoin

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Mit förderliche Zeiten von <3 Jahren kann man dir nur die Stufe 2 geben, ab 3 Jahre die Stufe 3, ab 6J die Stufe 4

Hat man kein Anrecht, muss vor Vertragsunterzeichnung geklärt sein und sollte im Vertrag fixiert werden, sonst lange Nase.

Blaeh

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Danke für die konkrete Antwort.
Wo kann man das so konkret denn nachlesen? Ich finde immer nur recht schwammige Aussagen zur Anwendung von förderlichen Zeiten.

Rowhin

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Danke für die konkrete Antwort.
Wo kann man das so konkret denn nachlesen? Ich finde immer nur recht schwammige Aussagen zur Anwendung von förderlichen Zeiten.

Das ist leider teilweise durchaus so gewollt, denn auf die förderlichen Zeiten kannst du dich nicht als Muss berufen - außer natürlich zu sagen, ohne unterschreibst du nicht. Stattdessen ist es ein Werkzeug zur Personalgewinnung für den AG. Ansonsten gibt es in den verschiedenen Rechtskommentaren zum TV-L Angaben hierzu, und einige Institutionen haben eigene Erklärungen / Leitfäden. Hier mal beispielhaft derjenige meiner Einrichtung (Link geht direkt auf PDF):

https://portal.mytum.de/archiv/form_personal/archive_folder.2005-11-24.6900314400/20090305_162416/16

MoinMoin

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Danke für die konkrete Antwort.
Wo kann man das so konkret denn nachlesen? Ich finde immer nur recht schwammige Aussagen zur Anwendung von förderlichen Zeiten.
TVL §16
Und dann in den Durchführungsrichtlinien deines Landes.

Aber es sind und bleiben Kann Regeln.

Blaeh

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Herzlichen Dank für die hilfreichen Informationen.

Casa

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Deine konkrete Tätigkeit muss förderlich für die angestrebte Tätigkeit sein. Es kommt also auf die Inhalte der bisherigen und zukünftigen Arbeit an.
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