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Anwendung neuer Tarifvertrag
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Hallo,
ich schreibe mal hier im allgemeinen Bereich, da der Bereich "Wohlfahrt" ganz schön zugespamt ist und die Frage auch allgemein gestellt ist. Es geht aber um einen DRK-Tarifvertrag.
Ein Kreisverband war bisher einer regionalen Tarifgemeinschaft angeschlossen, hat sich aber zum Jahrebeginn dem Reformtarifvertrag angeschlossen. Dies würde u.a. zu einem höheren Gehalt für die Mitarbeiter führen.
Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass der Reformtarifvertrag nur für Mitarbeiter angewendet werden kann, die auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Wenn die Mitarbieter den neuen Arbietsvertrag nicht unterschreiben, soll es bei den Regelungen des alten Tarifvertrages bleiben, also auch das geringere Gehalt weiter gezahlt werden. Ist das so richtig?
Mit dem neuen Arbeitsvertrag werden zusätzlich dazu, dass die Anwendung des Reformtarifvertrages explizit geregelt ist, noch einige andere Regelungen getroffen, die im Vergleich zum bestehenden Arbeitsvertrag zu Lasten der Mitarbeiter gehen.
Was würdet ihr den Mitarbeitern raten?
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