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Abmahnung ohne vorherige Anhörung

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Marymaus2024:
Hallo. Ich habe eine Abmahnung bekommen. Bin VKA Kommune Sue angelehnt was nur die Lohnzahlung betrifft.
Muss dann nicht vorher eine "Anhörung" vorher erfolgen? Oder duerfen sie das einfach?!

Schokokeks:
Nö, Du hast doch jetzt die Möglichkeit, Deine Sichtweise des Vergehens darzulegen

KaiBro:
Eine Abmahnung ist eine gelbe Karte/Verwarnung. Man soll daran erinnert werden, seinen Pflichten nachzukommen. Eine Anhörung ist nicht erforderlich. Du hast natürlich mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen (Gegendarstellung, Anwalt, etc.).

Darf man fragen, was dir konkret vorgeworfen wird?

Marymaus2024:
Ich kann dir das gerne per PN senden.

Maggus:
Wenn es einen Personalrat gibt ist dieser i.d.R. vor der Aussprache der Abmahnung zu beteiligen, bzw. auf Wunsch des AN zu beteiligen.
Kann in den einzelnen LPVGs ggf. unterschiedlich geregelt sein.
In Ba-Wü ist der PR nur auf Wunsch des AN zu beteiligen, d.h. der AN bekommt nur die Info oder einen Entwurf der geplanten Abmahnung und muss sich dann innerhalb einer gewissen Frist äußern, ob er den Personalrat beteiligen möchte. Ein Abmahnung ohne dem AN die Beteiligung des PR zu ermöglichen wäre rechtlich zu beanstanden.

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