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fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: KitaleitungBRB am 16.01.2025 21:06 ---Wie wird diese Höhergruppierung entscheidet?

--- End quote ---
Nach den auszuübenden Tätigkeiten entsprechend der EGO.
Ich weiß allerdings nicht, wie es sich verhält wenn externe Dinge wie Kinderzahl oder unterstellten An dieses Eingruppierung berührt, ob man da alterniert hoch und runtergruppiert werden kann.
Deswegen, am besten im AV fixieren, welches Tätigkeiten Niveau man zugesichert bekommt.

Und wenn der Ag das nicht will, sich einen anderen suchen oder die Kröte schlucken.

Womit ist die vorübergehende Übertragung begründet?

Miri38:
Sicher dass du da arbeiten willst, wenn es jetzt schon Probleme gibt? Diese ganze Sache wirkt ja nicht gerade seriös..Fehler in der Stellenbeschreibung..jaja ist klar..Ich kenne dass, erst locken die einen mit vielen Versprechungen und dann ist doch alles ganz anders..schon mehrfach erlebt, gibt es auch in der freien Wirtschaft..und wenn du dann unterschrieben hast, dann hast du den Salat..

Marian S:
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu meiner Eingruppierung (Dipl.-Ing. FH für Architektur) im TVÖD. Ich bin  seit nunmehr fast 5 Jahren in einer Kommune als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur als Sachbearbeiter Hochbau beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte in die Entgeltgruppe E10. Nun stellt sich mir die Frage, ob nicht auch eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E11 möglich bzw. auch richtig wäre. Zu meinen Aufgaben gehören u. a. Sanierungen/Neubauten von Schulgebäuden im Landkreis einschließlich der zugehörigen Aufgaben (z. B. Erarbeitung Aufgabenstellung, Akquise und Beauftragung von Planern und Fachplanern, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke und Firmen, Rechnungsprüfungen, Abnahmen, Beschaffung von Fördermitteln inkl. der zugehörigen Anträge, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc.).
Wäre hier nicht eine Eingruppirung in die E11 gerechtfertigt? Was haltet ihr davon?

MfG Marian

Organisator:

--- Zitat von: Marian S am 17.01.2025 12:59 ---Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu meiner Eingruppierung (Dipl.-Ing. FH für Architektur) im TVÖD. Ich bin  seit nunmehr fast 5 Jahren in einer Kommune als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur als Sachbearbeiter Hochbau beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte in die Entgeltgruppe E10. Nun stellt sich mir die Frage, ob nicht auch eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E11 möglich bzw. auch richtig wäre. Zu meinen Aufgaben gehören u. a. Sanierungen/Neubauten von Schulgebäuden im Landkreis einschließlich der zugehörigen Aufgaben (z. B. Erarbeitung Aufgabenstellung, Akquise und Beauftragung von Planern und Fachplanern, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke und Firmen, Rechnungsprüfungen, Abnahmen, Beschaffung von Fördermitteln inkl. der zugehörigen Anträge, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc.).
Wäre hier nicht eine Eingruppirung in die E11 gerechtfertigt? Was haltet ihr davon?

MfG Marian

--- End quote ---

Ich sehe da keine besonderen Leistungen, die besondere Fachkenntnisse oder besondere Erfahrung voraussetzen.

Vgl. Protokollerklärung Nr. 2 Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 oder 2 Teil III Nr. 25 EntgO

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