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Beförderung von Beamten bei Behördenwechsel

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ProfTii:

--- Zitat von: 2strong am 17.01.2025 10:44 ---Der Kollege @Organisator hat völlig Recht. Ich halte es für völlig unüblich, dass Dich die neue Behörde direkt inn A 8 einstellt. Bei Bund oder Land würdest Du in die reguläre Beurteilungs- und Beförderungsplanung aufgenommen, so dass eine Beförderung vermutlich binnen 6 bis 24 Monaten vorstellbar ist. Bei Kommunen und sonstigen Einrichtungen dürftest Du zumindest auch die 6-monatige Erprobung auf höherwertigen Dienstposten durchlaufen müssen.

--- End quote ---

Das kommt wahrscheinlich aber auch auf den Besetzungsdruck bei der entsprechenden Behörde an - bei kleinen Kommunen halte ich es daher für deutlich realistischer mit der Forderung nach einer direkten Beförderung auch erfolgreich zu sein

Casa:
Ein Beamter muss sich auf einem Beförderungsdienstposten bewähren.

Organisator:

--- Zitat von: Casa am 17.01.2025 12:57 ---Ein Beamter muss sich auf einem Beförderungsdienstposten bewähren.

--- End quote ---

Nur wenn damit eine höherwertige Funktion verbunden ist. Gerade beim mittleren Verwaltungsdienst beim Bund ist dies häufig nicht der Fall.

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