Moin,
vorab kurze Info: Ich bin kein "klassischer" Beamter, der den Vorbereitungsdienst absolviert und jegliche beamtenrechtlichen Grundlagen erlangt hat! Habe eine 3-jährige Ausbildung zum VFA (Kommune) und hatte während meiner Ausbildung kein Beamtenrecht und wurde per Direkteinstieg beim Bund verbeamtet.
Nun zur Frage:
Wenn ich in meiner Behörde befördert werde, habe ich ja eine Wartezeit, bis ich wieder befördert werden kann.
Gilt diese Wartezeit auch, wenn ich mich zwischenzeitlich woanders bewerbe?
Beispiel: Ich werde im Januar 2025 auf A7 befördert und würde mich im Februar 2026 bei einer anderen Behörde auf eine A8 Stelle bewerben und angenommen werden. Würde ich dann direkt die A8 bekommen oder wird meine Wartezeit auch behördenübergreifend berücksichtigt?
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Vielen Dank vorab!
VG