Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis

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Skywalker:
Hall wahrscheinlich schon etliche Male gefragt aber die Masse der Themen finde ich nicht, was ich will!
> Hallo,
> Ich war acht Jahre lang Soldat auf Zeit und bin nun im Wach- und Ordnungsdienst tätig. Mich interessiert, ob ich aufgrund meiner vorherigen militärischen Erfahrung Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe oder Stufe im TV L habe.
> In meinem Dienstzeugnis sind zahlreiche Qualifikationen und Erfahrungen aufgeführt, die auch für meinen aktuellen Job relevant sind, wie z.B. Führung, Koordination, Sicherheit, technische Kenntnisse , handwerkliche Fähigkeiten und Auslandseinsätze.
Fahrtätigkeiten, ausgebildet, Wach& Sicherung Soldat ,eingesetzt Fernmeldezug und Sicherungsgruppe Truppfuhrer, Gesellenbrief mit mehrjähriger Erfahrung im Handwerk
> Kann ich diese Erfahrungen geltend machen, um meine Eingruppierung im TV-L zu verbessern? Gibt es rechtliche Grundlagen oder Tarifverträge, die eine solche Anerkennung ermöglichen?
Insbesondere möchte ich auf die einschlägigkeit und Gleichheit zur jetzigen Tätigkeit gemäß Stellenausschreibung und Anforderung beziehen. Diese Punkte sind im Dienstzeugnis alle im höchsten Maße qualifiziert nachgewiesen und unter maximalen Bedingungen geleistet! Ich sehe hier eine 100 % über Einstimmung.
Zum Dienstende hin ginge ich als OSG A0505EZ danach BFD ! Stufe 5 war ich auch schon 4 Jahre
Sofern das jetzt bedeutend ist !

Dass die Dienstzeit in Bezug auf Jubiläumsgeld und so weiter angerechnet wird das ist mir schon bekannt!
Wie seht ihr das? Wo müsste sollte eingruppiert werden?
Ohne jegliche Erfahrung, gegebenfalls mit Schulabschluss und Ausbildung ohne Vorkenntnisse wirst du genauso eingruppiert! TVL 5 Stufe 3
> Vielen Dank für eure Antworten.
>

Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, nicht nach Erfahrungen oder Qualifikationen.

Die Stufe richtet sich nach einschlägiger oder förderlicher Berufserfahrung und ist vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.

Nach Sachverhalt klingt E5/3 eher großzügig.

Matze1986:
Zustimmung @Organisator.

Einstellung mit Stufe drei ist schon enorm.


@Skywalker:
Welcher TV-L ist es denn? Geben Sie mal bitte genauere Informationen an.

Skywalker:
 
Für das Arbeitsverhältnis gelten
der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
-der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, änder oder ersetzen,
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Saarland jeweils gilt.
Dann gibts ja noch Bundesbesoldungsgestz Soldatengesetz usw!

Ich möchte die komplette Dienstjahre anrechnen lassen !

Vor Vertragsunterzeichnung war das völlig unklar weil die Person nicht dabei war welche diesbezüglich zuständig ist ! Darüber hinaus kann das nicht unbeachtet bleiben, natürlich konnte ich schon einiges herausfinden.
Ich beziehe mich jetzt insbesondere auf die TVL Übergangs Bund § 16 ( hier wird dann wieder gleich dem TVL  Änderung juni 24)
interessant zu lesen!!

Letztlich Dienstzeit Berufsjahre  Einschlägigkeit gegeben Forderlichkeit alles 100% übereinstimmend!
Was Stufe 3 angeht ich hab 24 J Berufserfahrung und verlies mit Stufe 5!
Ich hab’s dennoch zur Prüfung bei der Gewrkschaft gegeben weil viele Reglungen Änderung als Zeitsoldat gibt !
Zusammenfassend ! Berufserfahrung Dienstzeit Einschlagigkeit Förderlichkeit , sollte die höchste Stufe befürworten!

Organisator:

--- Zitat von: Skywalker am 17.01.2025 15:22 ---
Für das Arbeitsverhältnis gelten
der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
-der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, änder oder ersetzen,
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Saarland jeweils gilt.
Dann gibts ja noch Bundesbesoldungsgestz Soldatengesetz usw!

Ich möchte die komplette Dienstjahre anrechnen lassen !

Vor Vertragsunterzeichnung war das völlig unklar weil die Person nicht dabei war welche diesbezüglich zuständig ist ! Darüber hinaus kann das nicht unbeachtet bleiben, natürlich konnte ich schon einiges herausfinden.
Ich beziehe mich jetzt insbesondere auf die TVL Übergangs Bund § 16 ( hier wird dann wieder gleich dem TVL  Änderung juni 24)
interessant zu lesen!!

Letztlich Dienstzeit Berufsjahre  Einschlägigkeit gegeben Forderlichkeit alles 100% übereinstimmend!
Was Stufe 3 angeht ich hab 24 J Berufserfahrung und verlies mit Stufe 5!
Ich hab’s dennoch zur Prüfung bei der Gewrkschaft gegeben weil viele Reglungen Änderung als Zeitsoldat gibt !
Zusammenfassend ! Berufserfahrung Dienstzeit Einschlagigkeit Förderlichkeit , sollte die höchste Stufe befürworten!

--- End quote ---

Bei einschlägiger Berufserfahrung ist maximal Stufe 3 möglich. Diese hast du. Förderliche Zeiten können zur Gewinnung von Personal berücksichtigt werden. Da du bereits "gewonnen" wurdest, ist eine Berücksichtigung nicht mehr möglich. Daher auch mein Hinweis "vor Vertragsunterschrift".

Da hast du den richtigen Zeitpunkt verpasst.

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