Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine Leitungsstelle beworben und kann diese ab dem 1.4.25 auch antreten. Nach dem Bewerbungsgespräch hatte ich nach der Eingruppierung und dem Gehalt recherchiert.
In der Stellenausschreibung unter dem Punkt “was wir Ihnen bieten“: Eingruppierung S13, Regenerationstage und Umwandlungstage und die Zahlung einer monatlichen Zulage in Höhe von 130€.
Während meiner Recherche stellte ich bereits fest, das die Zulage gar nicht in der Berechnung erscheint. Auf Nachfrage in der Personalabteilung, sagte man mir das es diese auch nicht gäbe, ebenso wie die Umwandlungstage.
Es sein ein Fehler seitens der Gemeinde in der Ausschreibung passiert.
Das hat mich bereits sehr geärgert, das ich diese Aussage hinnehmen muss.( Muss ich das wirklich?

) Desweiteren ist das Haus mit einer Platzkapazität von 86 freigegeben was laut meiner Recherche eine Eingruppierung in die S15 bedeutet. Auf Nachfrage in der Personalabteilung, warum ich in die S13 statt die S15 eingruppiert werde, wurde mir erklärt das derzeit 67 Kinder in Betreuung sind.
Durch ein erstes Kennlerngespräch mit der derzeitigen Leitung, habe ich erfahren das sie aktuell 73 Kinder betreut und diese auch noch am 1.4.25 zu meinem Dienstbeginn betreut werden.
Nun bin ich noch mehr verärgert. Nicht nur der „Fehler“ in der Stellenausschreibung sondern auch die Eingruppierung.
Zumal ich laut AV in die S8a eingruppiert bin und die Zulagen bis zur S13 erhalte, da ich bereits auch Stufe 5 bin.
Kann mich jemand aufklären? Habe ich einen Denkfehler und irgendein Recht die Eingruppierung vertraglich zu ändern?
Mich ärgert es auch deshalb, weil ich aktuell in einer anderen Gemeinde die höherwertigere Tätigkeit der stellvertretenden Leitung mache, auch die S8a habe und die Zulagen der S15 erhalte.
Nun muss ich 39 STd statt 33 Stunden arbeiten um auf das Gehalt zu kommen, was ich aktuell verdiene.
Ich würde mich sehr über konstruktive Informationen freuen. Vielleicht liege ich auch falsch. Kenne mich da rechtlich nicht so aus.
Liebe Grüße