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Lernzeit bei AL II (Laufbahngruppe 2 / Verwaltungslehrgang II)

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Babs11:
Hallo liebe Community,

ich mache seit etwa einem Jahr den Verwaltungslehrgang 2 als Angestellte in der Kommunalverwaltung.
Der 3-jährige Lehrgang wird vom AG bezahlt.
Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung für die Stelle, auf die ich (vorbehaltlich des Bestehens) eingestellt wurde, keine Teilnahme auf eigenen Wunsch.   

Ich werde für die Kurszeiten selbst freigestellt - für jeden vollen Fortbildungstag werden meinem Arbeitszeitkonto 7,8 Stunden gutgeschrieben. So weit, so gut.

Der AL II / Verwaltungslehrgang 2 ist jedoch sehr aufwendig und man benötigt ein erhebliches Maß an Lernzeit, die zusätzlich zur Vollzeitstelle anfällt - ganz besonders dann, wenn Klausuren anstehen, für die gezielt vorbereitet werden muss. Eine Klausur dauert zwischen 120 und 240 Minuten. Wir haben Module, die auf 96 Stunden angelegt sind - die Klausurinhalte sind also von umfangreich bis enorm umfangreich.
Zusätzlicher Aufwand pro Woche durchschnittlich etwa 4-6 Stunden. In der Klausurphase ist es - nicht nur für mich sondern im Tenor für die allermeisten Kommilitonen auch durchaus nötig ganze Tage mit Lernen zu verbringen, um die Klausuren bestehen zu können.

Mein AG - und die meisten anderen Kommunalverwaltungen der Kommilitonen - sind der Meinung, dass Lernzeit Freizeitvergügen ist. Deshalb muss zum Lernen Gleitzeit oder Urlaub genommen werden.

In meinen Augen ist das kaum haltbar, da der Lehrgang nicht freiwillig ist, sondern Grundbedingung. Ich habe auch keine Vereinbarung unterschrieben, dass ich für einen Teil der Fortbildung mit Freizeit aufkomme.

Gibt es Möglichkeiten der Argumentation oder ggfs Urteile, die euch bekannt sind, Rechtslagen/Gesetzestexte...? Meine Suche war bislang nicht besonders erfolgreich...

Ich danke euch schonmal!

Textmarker:
Du hast Dich anscheinend (freiwillig) auf die Stelle beworben mit dem Wissen, dass dafür eine Qualifizierungsmaßnahme notwendig ist. Folgt man Deiner Argumentation müsste man Azubis, Anwärter etc. ebenfalls Freistellen, um für Klausuren zu lernen. Das halte ich nicht für zielführend. Arbeitszeit gibt es nur für die Zeiten der Qualifikationsmaßnahme. Wie lang und ob jemand danach noch Zeit ins Lernen investieren muss/will ist individuell unterschiedlich.

Organisator:

--- Zitat von: Babs11 am 17.01.2025 10:52 ---Hallo liebe Community,

ich mache seit etwa einem Jahr den Verwaltungslehrgang 2 als Angestellte in der Kommunalverwaltung.
Der 3-jährige Lehrgang wird vom AG bezahlt.
Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung für die Stelle, auf die ich (vorbehaltlich des Bestehens) eingestellt wurde, keine Teilnahme auf eigenen Wunsch.   

Ich werde für die Kurszeiten selbst freigestellt - für jeden vollen Fortbildungstag werden meinem Arbeitszeitkonto 7,8 Stunden gutgeschrieben. So weit, so gut.

Der AL II / Verwaltungslehrgang 2 ist jedoch sehr aufwendig und man benötigt ein erhebliches Maß an Lernzeit, die zusätzlich zur Vollzeitstelle anfällt - ganz besonders dann, wenn Klausuren anstehen, für die gezielt vorbereitet werden muss. Eine Klausur dauert zwischen 120 und 240 Minuten. Wir haben Module, die auf 96 Stunden angelegt sind - die Klausurinhalte sind also von umfangreich bis enorm umfangreich.
Zusätzlicher Aufwand pro Woche durchschnittlich etwa 4-6 Stunden. In der Klausurphase ist es - nicht nur für mich sondern im Tenor für die allermeisten Kommilitonen auch durchaus nötig ganze Tage mit Lernen zu verbringen, um die Klausuren bestehen zu können.

Mein AG - und die meisten anderen Kommunalverwaltungen der Kommilitonen - sind der Meinung, dass Lernzeit Freizeitvergügen ist. Deshalb muss zum Lernen Gleitzeit oder Urlaub genommen werden.

In meinen Augen ist das kaum haltbar, da der Lehrgang nicht freiwillig ist, sondern Grundbedingung. Ich habe auch keine Vereinbarung unterschrieben, dass ich für einen Teil der Fortbildung mit Freizeit aufkomme.

Gibt es Möglichkeiten der Argumentation oder ggfs Urteile, die euch bekannt sind, Rechtslagen/Gesetzestexte...? Meine Suche war bislang nicht besonders erfolgreich...

Ich danke euch schonmal!

--- End quote ---

Für den Lehrgang hast du sicherlich eine Vereinbarung unterschrieben. Ich würde in dieser Vereinbarung nach entsprechenden Regelungen schauen.

2strong:
Mach Dich nicht lächerlich.

FearOfTheDuck:
Eigentlich müsstest du am Montag zu deinem AG gehen und ihm artig Danke sagen, dass er dir so gute Konditionen geboten hat und dir die Möglichkeit gab, dich nebenbei zu qualifizieren, also "die Grundvoraussetzung für die Stelle" zu schaffen.

Durchschnittlich 5-6h Zusatzaufwand pro Woche? ... ::)

Besteht die Möglichkeit, für die Zeit des VL in Teilzeit zu gehen?

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