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Lernzeit bei AL II (Laufbahngruppe 2 / Verwaltungslehrgang II)

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BeA13mter:

--- Zitat von: 2strong am 17.01.2025 20:14 ---Mach Dich nicht lächerlich.

--- End quote ---


Ist so.

KlammeKassen:
Es ist schon in anderen Beurfen in der PW nicht selbstverständlich, dass man dafür bezahlt wird oder Arbeitszeit angerechnet bekommt. Oftmals wird es als individuelles Vergnügen betrachtet. Sicherlich ist es ärgerlich, aber dann nimmt man halt 2 Woche Urlaub für die Klausuren. Dafür bekommt man ja alles auch bezahlt und hat danach gute Chancen auf eine Position.

Mit einem Vollzeitstudium, das auch für EG9b aufwärts qualifiziert, gibt es gar kein Geld und oftmals muss auch nebenbei (auch in den Klausurenphasen) noch irgendwie gearbeitet werden. Ich bin auch froh, dass diese Zeiten vorbei sind, aber geschenkt gibt es nichts.

Von daher, positiv ist doch: nichts bezahlen, Freistellung für Kurs.

Nicht den ganzen Arm fressen wollen, wenn schon die Hand gegeben wird  ;)

Sjuda:
Interessante Einstellung. Wo sonst gibt es solche Qualifizierungsangebote? Du wirst unter voller Bezahlung freigestellt und bekommst (vermutlich) einen großen Teil der Lehrgangskosten übernommen.  Du machst das nicht für deinen AG, sondern in erster Linie für dich, auch wenn der AG davon profitiert.

Man kann durchaus von einen Lernaufwand ausgehen, wobei ich persönlich 4-6 Stunden pro Woche für übertrieben halte, wenn keine Klausuren oder Prüfungen anstehen. Für Klausuren muss man mitunter auch mal ein wenig lernen, das ist klar. 
Vergleicht man den Lehrgang mit einem Bachelor-Studiengang, wird schnell deutlich, dass man den Aufwand insgesamt kaum vergleichen kann. Bei einem Workload von 25-30 Stunden pro Credit, kommen bei einem Bachelor 4.500 - 5.400 Stunden zusammen. Einige Verwaltungslehrgänge hingegen umfassen weniger als 1.000 Stunden (einschl. Selbstsudium).

Viele Absolventen der Verwaltungslehrgänge berichten davon, dass man mit dem Durcharbeiten alter Klausuren/Prüfungen gut genug vorbereitet ist. Das was auswendig zu lernen ist, muss man sich eben eintrichtern, wenn einem das Spicken zu heiß ist.

Was heißt denn, die Teilnahme war in deinem Fall nicht freiwillig? Du hast dich doch anscheinend für eine Stelle beworben, für die der Lehrgang Voraussetzung ist. Also hast du dich aktiv dafür entschieden. Natürlich hast du nicht dafür unterschrieben, deine Freizeit einzusetzen. Musst du auch nicht, dann fällst du eben im Zweilfel durch  ::).

Arbeitgeber können auch kulant sein und einige Tage zuätzliche Freistellung gewähren für die Prüfungen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Fragmon:
Ich kann mich dem Vorpost nur anschließen. Der Verwaltungslehrgang ist noch eine Schippe entspannter als ein paralleles Bachelorstudium.

Sollte dir die Doppelbelastung zu anstrengend sein, dann Stelle einen Antrag auf Teilzeit oder nehme für die Woche vor den Prüfungen Erholungsurlaub, so wie das vermutlich 80% der Personen vor dir gemacht haben.

Schmitti:

--- Zitat von: Babs11 am 17.01.2025 10:52 ---Der Lehrgang ist Grundvoraussetzung für die Stelle, auf die ich (vorbehaltlich des Bestehens) eingestellt wurde, keine Teilnahme auf eigenen Wunsch.   
...
Gibt es Möglichkeiten der Argumentation oder ggfs Urteile, die euch bekannt sind, Rechtslagen/Gesetzestexte...?
--- End quote ---
Ganz einfach: Zwangsarbeit ist völkerrechtswidrig. Art. 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt genannt) schützt das Recht des Einzelnen, „seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen“. Dieses Recht beinhaltet nicht nur die Möglichkeit zur freien Wahl einer Tätigkeit, sondern auch die Freiheit des Einzelnen von jeglichem Zwang zur Arbeit. Für Beschwerden diesbezüglich ist der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zuständig, dessen Büro liegt im Völkerbundpalast in Genf.

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