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Lernzeit bei AL II (Laufbahngruppe 2 / Verwaltungslehrgang II)
Dakmer:
Die Arbeitseinstellung der Fragestellerin im Anfangspost finde ich beunruhigend.
Zwar ist der Lehrgang nicht direkt freiwillig, jedoch wurde sich doch wohl freiwillig auf diese Stelle beworben.
Es sollte selbstverständlich sein, in der Freizeit zu lernen und nicht in der Arbeitszeit.
ProfTii:
Wie von einem Vorredner schon angesprochen sollte man sich auch folgendes vor Augen halten.
Bei einem Tag mit 8 Unterrichtsstunden (die man sicherlich nicht allen allen Tagen der Woche hat) kommt man nach Abzug der Pausen auf 6 Stunden. Da bleiben noch 1:48 Std. täglich übrig, in denen man nach dem Arbeitsvertrag in Vollzeit zur Arbeit verpflichtet wäre und man daher mit Lernen verbringen könnte oder vllt. sogar sollte. Das wären in Summe 9 Std. die Woche zum Lernen - sollte ausreichend sein, um zu bestehen.
heike2106:
Ich habe während des Verwaltungslehrgangs II nur sehr wenig dafür gelernt. Einfach den Gutachtenstil verinnerlichen, Prüfschemas durchgehen, gute Querverweise in die Gesetze schreiben und los gehts.
Ggf. kannst du pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub beantragen.
Ansonsten ist es eine tolle Sache, dein AG bezahlt dir den Lehrgang und stellt dich von der Arbeit an den Unterrichtstagen frei. Am Ende hast du eine höhere Qualifikation und Zugang zu höheren Eingruppierungen.
Bei uns gab es damals im Lehrgang auch mehrere Selbstzahler. Sie mussten ihre Arbeit auf Teilzeit reduzieren, um die Unterrichtstage frei zu haben und haben die Kosten des Lehrgangs selbst getragen.
Von Zeit fürs Lernen hat niemand geredet.
KlammeKassen:
Du wolltest die Stelle (die wahrscheinlich ja EG9b oder höher sein wird) doch auch haben; und du willst sicherlich auch das Geld der Eingruppierung haben. Da du offensichtlich nicht die Voraussetzungen (Bachelorstudium) mitbringst, ist es doch selbstverständlich, dass ein Nachweis noch erfolgen muss.
Dass du die volle Bezahlung weiterhin erhälst, die Kosten für die Fortbildung übernommen werden, ist doch schon megagut. Das ist bei eigenen Qualifikationswegen nicht der Fall. Manche Leute machen neben der Arbeit noch ein berufsbegleitendes Studium. Dort gibt es weder Freistellung noch wird der Kurs bezahlt (es sei denn, dass es vielleicht wirklich auf ausdrücklichen Wunsch des AG passiert).
Ich denke, dass du wirklich schon gut dranbist. Nimm dir doch einfach 7 Tage Urlaub vor den Prüfungen (das ist mit Wochenende dann gute 1,5 Wochen) oder sammle Stunden dafür an und dann läuft das schon. Und es bleiben dann immer noch 4,5 Wochen Urlaub übrig für anderes Freizeitvergnügen
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