Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Von Zusage zum Stellenangebot zurücktreten?
Miri38:
Hallo,
ich habe eine Stelle angeboten bekommen und wollte diese auch gerne annehmen und habe dem zugesagt.
Aber noch nichts unterschrieben, jetzt geht erstmal alles durch die Gremien.
Jetzt habe ich ein besseres Stellenangebot erhalten, weil ich hatte mich auf mehrere Stellen beworben.
Kann ich jetzt noch meine Zusage der 1. Stelle absagen?
Oder ist das jetzt verbindlich?
Gewerbler:
Na wenn nix unterschrieben ist, kann ja auch nix verbindlich sein. Selbst das Thema "Kündigung zwischen Unterzeichnung und Arbeitsantritt" ist ja nun nichts ganz neues, wenn auch insbesondere für den AG natürlich ärgerlich.
Von daher wäre meine persönliche Meinung, da transparent und fair mit umzugehen (evtl. willst du dich ja sogar nochmal dort bewerben irgendwann) und daher einfach dort hinzuschreiben, oder besser anzurufen und halt erklären, dass du dich nochmal umentschieden hast (wie viele Details man preisgibt und ob es an persönlichen Gründen oder nem anderen Angebot liegt oder zu lang gedauert hat oder..., muss man halt überlegen).
aronzo:
Natürlich wäre auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag wirksam und zu kündigen. Soweit hier aber noch "Gremien" befasst werden müssen, sollte die Vereinbarung noch nicht zustande gekommen sein. Im Übrigen wie schon von Gewerbler weiter beschrieben.
ElBarto:
Ja, transparent bleiben und gut ist.
Vielleicht noch überlegen ob Du dich bei AG1 eventuell wohler fühlen würdest und ob eine Zusage von mehr Geld -falls die käme- Dich noch locken kann.
Allerdings würde ich hier erst bei AG2 unterschreiben. Sonst stehst Du Schlechtestenfalles ganz ohne Angebot da.
Prafroe:
Elbarto und Gewerbler ist umfänglich zuzustimmen. Aronzo kann ich aber nicht zustimmen. Hier ist mit einer mündlichen Zusage noch kein Vertrag zustande gekommen. Der Vertrag muss von Seiten der Verwaltung rechtskräftig (mit ggf. politischen Entscheidung und erfolgter Verfügung) angeboten werden. Nur wenn das Einstellungsangebot von dem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter (oft HVB) unterzeichnet ist, gilt nach meiner Meinung der Vertrag verwaltungsseitig.
Selbst wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet , aber nicht angetreten wird, kann ein Arbeitgeber wenig machen. Allerdings ist das nicht der feine Weg und kann eine künftige Bewerbung bei dem selben Arbeitgeber torpedieren.
Also lieber mit offenen Karten spielen. Und dann eine Absage an die andere Dienststelle, wenn Dein gewünschter Vertrag unterschrieben ist, damit ggf. ein zweitplatzierter Bewerber berücksichtigt werden kann. Alles Gute!
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