Autor Thema: Stufenaufstieg & Höhergruppierung  (Read 1746 times)

mitarbeiter1234tvl

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Stufenaufstieg & Höhergruppierung
« am: 16.01.2025 14:03 »
Ich habe eine Frage zu einer geplanten Höhergruppierung von E13 in E14 TVL und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Es geht um folgendes:

Ich werde am 01.05.2025 in die Stufe 5 der Entgeldgruppe 13 aufsteigen. Zusätzlich soll eine Höhergruppierung in E14 erfolgen.
1) Wann sollte die Höhergruppierung erfolgen, um den Stufenaufstieg zum 01.05.2025 nicht zu gefährden?
2) In welche Stufe erfolgt die Höhergruppierung?

cyrix42

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Antw:Stufenaufstieg & Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 16.01.2025 14:11 »
1) Am 01.05.2025 oder später. (Vorausgesetzt, dass du -- wie üblich -- mit Ablauf des vorhergehenden Tags die Laufzeit der vorangegangenen Stufe 4 absolviert hast.)
2) Eine Höhergruppierung aus der EG 13/5 führt in die EG 14/5 (aus der 13/4 in die 14/4 und aus der 13/6 auch in die 14/5.)

ike

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Antw:Stufenaufstieg & Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 19.01.2025 02:28 »
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html