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Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L: Chancen und Erfahrungen
mamu1982:
Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L: Chancen und Erfahrungen
Hintergrund:
Ich überlege, eine Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L anzusprechen, da in meinem Bereich nur wenige Personen verfügbar sind, die die Stelle besetzen können. Bei der letzten Neueinstellung waren zwei Anläufe nötig, um geeignete Kandidaten zu finden. Die Stelle ist sehr speziell, und keiner meiner Kolleginnen und Kollegen hat zuvor in einer Behörde gearbeitet – wir kommen alle aus der freien Wirtschaft.
In anderen Behörden wird in meinem Bereich ebenfalls regelmäßig gesucht, vermutlich wegen attraktiverer Angebote. Hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung dieser Zulage (vor allem in NRW)? Wie stehen die Chancen, sie durchzusetzen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!
Rowhin:
So wie ich dich verstehe, bist du bereits dort und möchtest die Zulage beantragen. Da kommt es m.W.n. wirklich extrem aufs Bundesland und den Willen der PA an. In Thüringen, so munkelt man, werden die Anträge z.B. prinzipiell abgelehnt. In NRW habe ich jetzt schon teils gehört, dass es möglich war - sobald man seine Wechselwilligkeit bewiesen hat, d.h. z.B. eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einem anderen AG vorgelegt. Dann sind die Personaler glücklich, weil sie was abheften können, wenn der Rechnungshof kommt.
MoinMoin:
Ich erwirke diese Zulage regelmäßig für Kollegen.
Voraussetzung:
Man muss glaubhaft machen können, dass die Person qualifiziert ist und man sie halten sollte.
Am besten wenn man den potentiellen Schaden nachweisen kann, der durch Weggang oder nicht Besetzung eintritt.
Dann muss uU die Person ihre Wechselwilligkeit nachweisen:
Mal reicht der Nachweis, dass man sich beworben hat und zum VG eingeladen wird.
Mal muss man nachweisen, dass man auch genommen werden würde.
Hängt davon ab wer in der Verwaltung wieviel Angst vor dem Rechnungshof hat.
mamu1982:
Danke für die Antworten.
Wie wäre denn dein Vorgehen. Ich denke ja mein Vorgesetzter ist mein erster Ansprechpartner. Oder schreibe ich stumpf einen Antrag? Gibt es da Vordrucke bzw. Muster.
MoinMoin:
Ohne den VG wird das idR nicht funktionieren, denn er muss den AG mitteilen, dass er dich auf alle Fälle halten will, du quasi unverzichtbar und schlecht ersetzbar bist.
Also an den wendet man sich. Wenn er einem da nicht unterstützt, hat man sowie so kaum eine Chance.
Dann schreibt er oder du für ihn eine Lobeshymne über dich und beschreibt die Gefahr, dass du gehen könntest und das du signalisiert hast, dass du aufgrund monetärer Gründe dich umschaust.
Als Anlass nimmt man da bei uns ein Mitarbeitergespräch.
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