Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L: Chancen und Erfahrungen
neodeo2:
bei uns aufm Amt kriegen viele solch eine Zulage. man müsste aber ein konkretes Angebot/ konkreten Vertrag einer anderen Firma vorliegen.
Wenn man dazu noch kündigt, geht auf ein mal sogar mehr (Höhergruppierung). Oft ist es dann aber zu spät (tja selbst schuld, die fordern, dass man sich woanders bewirbt und anschließend die Wechselwilligkeit vorgaukelt. Manche wechseln dann aber wirklich :-D)
Albeles:
Bei uns sagt der AG strikt "Nein". Wenn die Leute gehen, dann ist das halt so. Den Rest kann sich ja jeder denken ;D
troubleshooting:
Aus eigener Erfahrung und von Kollegen: Nur mit konkretem anderweitem Jobangebot. Und, selbst dann wurde schon eine detaillierte Aufstellung der Vergleichbarkeit gefordert.
Der inzwischen extreme Personalmangel wird mit einem, von Schulterzucken begleiteten "Fachkräftemangel" begründet.
sebbo83:
--- Zitat von: Rowhin am 17.01.2025 16:05 ---So wie ich dich verstehe, bist du bereits dort und möchtest die Zulage beantragen. Da kommt es m.W.n. wirklich extrem aufs Bundesland und den Willen der PA an. In Thüringen, so munkelt man, werden die Anträge z.B. prinzipiell abgelehnt. In NRW habe ich jetzt schon teils gehört, dass es möglich war - sobald man seine Wechselwilligkeit bewiesen hat, d.h. z.B. eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einem anderen AG vorgelegt. Dann sind die Personaler glücklich, weil sie was abheften können, wenn der Rechnungshof kommt.
--- End quote ---
Dem kann ich nur zustimmen. Denn ebenfalls hier sind bei ausgeschriebenen - recht besonderen Positionen - regelmäßig keine Bewerber gekommen oder Bewerber vor Antritt ausgestiegen und Kollegen, welche dadurch eine Chance auf 16.5 gesehen haben, wurden regelmäßig abgewiesen.
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