Autor Thema: Probezeitverkürzung - Voraussetzungen § 19 NBG  (Read 604 times)

Beamter13

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Moin,

ich habe eine Frage zu § 19 NBG. Dort ist benannt, dass die Probezeit drei Jahre dauert und in der Laufbahngruppe 2 auf ein Jahr verringert werden kann. In Abs. 2 S. 2 wird Bezug auf anrechenbare Zeiten genommen. Bedeutet dies, dass nur anrechenbare Zeiten zu einer Probezeitverkürzung führen können?

Wenn nein, welchen Bestimmungen unterliegt eine Dienststelle bei dr Verkürzung der Probezeit?

Casa

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Antw:Probezeitverkürzung - Voraussetzungen § 19 NBG
« Antwort #1 am: 24.02.2025 15:02 »
Zitat
Bedeutet dies, dass nur anrechenbare Zeiten zu einer Probezeitverkürzung führen können?


Ohne anrechenbare Zeit für eine Probezeitverkürzung kann keine Probezeitverkürzung erfolgen. Ich sehe ad hoc keine andere Möglichkeit der Probezeitverkürzung.
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