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30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h

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klara:
Hallo zusammen,

ich würde gerne auf eine 3 Tage/Woche mit 30h reduzieren. Am liebsten wäre es mir wenn ich meine tägliche Arbeitszeit auf 10h hochschrauben könnte. Die 2 freien Tage würde ich am liebsten Di und Do nehmen wenn das eine Rolle spielt. Normalerweise darf die tägliche Arbeitszeit ja nicht dauerhaft mehr als 10h aufweisen, aber da ich ja zwischendurch frei habe, sollte das meine "Performance" eigentlich nicht großartig belasten.

Habt ihr Erfahrungen mit einem solchen Modell? Bei uns im Team gibt es einige, die eine 36h/Woche auf 4 Tage á 9h haben, aber 10h Tage scheinen mir auf den ersten Blick eher unüblich.

Danke vorab!

Tagelöhner:
Dürfte vom Arbeitszeitgesetz her nichts dagegen sprechen, falls der Arbeitgeber mit dem Argument ablehnt.

Einfach beim Arbeitgeber fragen, ob er damit einverstanden ist. Könnte mir durchaus vorstellen, dass sowas nicht gerne gesehen wird. In dem Fall bleibt dann ja sowieso nur die harte Keule mit dem Rechtsanspruch, also der Rechtsweg.

ike:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

...

Ich war ja bisher der Meinung, dass so etwas nicht gehen kann.
Wenn hier aber steht, dass der Durchschnitt werktäglich nicht überschritten werden darf, dann gehe ich von 6 (Mo-Fr)  Werktagen pro Woche aus, sodass man hier auf 5 Stunden pro Werktag kommt?
Oder ist die persönliche Anzahl an Werktagen (hier: 3) gemeint?

clarion:
Bei uns wäre das Freihaben dienstags, donnerstags das Problem, da die meisten Termine eben dienstags bis donnerstags statt finden.

Ich denke aber, dass die Absicht des Arbeitszeitgesetzes ist, dass 10 Stunden nicht zur Regelarbeitszeit werden sollen. Ich kenne aber die Variante, dass eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf vier Tage verteilt wird. Das wird aber inoffiziell behandelt. Die Sollarbeitszeit ist auf 5 Tage verteilt und freitags wird Zeitausgleich beantragt.

Casa:

--- Zitat ---Ich war ja bisher der Meinung, dass so etwas nicht gehen kann.
Wenn hier aber steht, dass der Durchschnitt werktäglich nicht überschritten werden darf, dann gehe ich von 6 (Mo-Fr)  Werktagen pro Woche aus, sodass man hier auf 5 Stunden pro Werktag kommt?
Oder ist die persönliche Anzahl an Werktagen (hier: 3) gemeint?
--- End quote ---

10h/Tag und 48h/Monat im 6-Monatsdurchschnitt sind 2 verschiedene Höchstgrenzen.
Sofern der Tarifvertrag nicht gegen das gewünschte Modell spricht und der AG das Ganze mitmacht, sehe ich keine Probleme.
Ich gehe aber davon aus, der AG muss 3 Tage pro Woche mit 10h/Tag nicht akzeptieren bzw. lassen sich sicherlich betriebliche Gründe finden, die gegen diese Form der Verteilung der Arbeitszeit sprechen.

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