Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

30h/Woche auf 3 Arbeitstage á 10h

<< < (2/4) > >>

Maggus:
Bei 10h Sollarbeitszeit geht der AN bei einer Gleitzeitvereinbarungen grundsätzlich ins Minus, d.h. irgendwann muss dieses Minus durch einen zusätzlichen Arbeitstag ausgeglichen werden.
Freie Tage / früher gehen innerhalb der Gleitzeitregelung sind damit auch nicht möglich.

Rentenonkel:
Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, muss auch die gesetzliche Pausenzeit berücksichtigt werden. Nicht als Arbeitszeit gilt die Pausenzeit. Das Arbeitsrecht sieht eine zwingende Pausenregelung vor, die sich an der geleisteten Arbeitszeit orientiert. Bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 30 Minuten vorgesehen. Diese gesetzliche Pausenzeit kann auch auf zwei Pausen von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden muss. Bei mehr als 9 Stunden liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten. Daher müsste man, um auf 10 Stunden zu kommen, pro Tag 10:45 im Dienst sein.

Für Schwangere und Stillende legt außerdem das Mutterschutzgesetz fest, dass diese nicht länger als 8,5 Stunden (plus Pause) arbeiten sollen.

Problematisch dürfte in meinen Augen auch sein, dass man grundsätzlich bei dem Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit wünscht und man im Rahmen seines Wahlrechts auch eine Verteilung dieser Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann. Man kann meines Wissens jedoch keine gleichzeitige Erhöhung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit an bestimmten Tagen verlangen sondern lediglich eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit gegenüber dem Vollzeitbeschäftigten. Andernfalls könnte man ja auch als Vollzeitbeschäftigter auf die Idee kommen, immer nur von Montags bis Donnerstags täglich 10 Stunden zu arbeiten und dafür Freitags immer frei zu haben.

sebbo83:

--- Zitat von: Rentenonkel am 20.01.2025 10:12 ---Problematisch dürfte in meinen Augen auch sein, dass man grundsätzlich bei dem Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit wünscht und man im Rahmen seines Wahlrechts auch eine Verteilung dieser Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann. Man kann meines Wissens jedoch keine gleichzeitige Erhöhung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit an bestimmten Tagen verlangen sondern lediglich eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit gegenüber dem Vollzeitbeschäftigten. Andernfalls könnte man ja auch als Vollzeitbeschäftigter auf die Idee kommen, immer nur von Montags bis Donnerstags täglich 10 Stunden zu arbeiten und dafür Freitags immer frei zu haben.

--- End quote ---

Genauso ist es. Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass man seine Stunden reduzierte, um dafür an anderen Tagen (Über-)Stunden zu schrubben. Ich kenne solche Konstellationen ebenfalls nicht. Der einzige Fall ist schon etwas länger her, eine Kollegin, die 32 Stunden gearbeitet hat und dafür immer Freitags frei genommen hat. Gerne gesehen war es nicht und sie musste den Antrag stets halbjährlich neu stellen. Vermutlich war dies auch nur einmalig, da ich sonst nicht wüsste, dass es dies bei unserer Verwaltung jemals nochmal gegeben hat.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Sind da Wochenarbeitszeiten - also Kernzeiten oder ähnliches - vertraglich geregelt?

troubleshooting:

--- Zitat von: sebbo83 am 20.01.2025 11:13 ---
Genauso ist es. Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass man seine Stunden reduzierte, um dafür an anderen Tagen (Über-)Stunden zu schrubben.

--- End quote ---

Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen. In den amtlichen Begründungen zum TzBfG habe ich es wohl überlesen! Es gibt tatsächlich einige Branchen, wo es üblich und auch vom AG gewünscht ist.

Btw, eine ungleiche/andere Verteilung der Arbeitszeit insbesondere in Verbindung mit einer daraus folgenden 4-Tage Woche, war bei meinem letzten AG (ÖD) durchaus möglich - 10h/Tag eher nicht, aber 8,5h/Tage durchaus.

Rentenonkel:

--- Zitat von: troubleshooting am 20.01.2025 11:37 ---
Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen. In den amtlichen Begründungen zum TzBfG habe ich es wohl überlesen! Es gibt tatsächlich einige Branchen, wo es üblich und auch vom AG gewünscht ist.

Btw, eine ungleiche/andere Verteilung der Arbeitszeit insbesondere in Verbindung mit einer daraus folgenden 4-Tage Woche, war bei meinem letzten AG (ÖD) durchaus möglich - 10h/Tag eher nicht, aber 8,5h/Tage durchaus.

--- End quote ---

Ich habe nicht gesagt, dass es nicht geht. Ich habe nur gemeint, dass man keinen Rechtsanspruch darauf hat und man somit auf eine freiwillige Zustimmung angewiesen ist. Ohne einen generellen Rechtsanspruch reicht somit ein "nein" aus. Der AG muss noch nicht einmal mit betrieblichen Gründen argumentieren, um den Wunsch gerichtsfest abzulehnen. ;)

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn der 10 Stunden Tag und die 4 Tage Woche betriebsüblich wären.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version