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Einstieg auch direkt mit E14 möglich (TVÖL-Bund)

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Yannik94:
Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das? Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)

In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:

O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.

Zeussowitz:
Es geht tariflich eigentlich ausschließlich um die Tätigkeit. Das klingt ziemlich nach Menschen, die ihre eigene Laufbahn einfach wieder auf Beschäftigte übertragen. Du kannst sogar direkt mit E15 „anfangen“ weil du bei gleichen Tätigkeiten einfach immer in der gleichen Entgeltgruppe bleibst. Beförderung gibt es nur bei Beamten.

FearOfTheDuck:
So ist es. Das Einzige, was man machen könnte, ist, dass man höherwertige Aufgaben erst später überträgt. Dann stellt sich aber die Frage der Sinnhaftigkeit dieser Aufgaben.

Yannik, du kannst ja mal nachfragen welche Norm hier zugrunde gelegt wird.

MoinMoin:

--- Zitat von: Yannik94 am 19.01.2025 13:30 ---Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das?
--- End quote ---
Ja, das stimmt inhaltlich bzgl. der Tätigkeiten meistens, ist aber tariflich unbeachtlich.


--- Zitat --- Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)

--- End quote ---
Man muss hier unterscheiden, zwischen Tarifrecht (da kannst du auch einen Analphabeten oder Schulabbrecher die Tätigkeiten der EG15 übertragen und er bekommt EG14) und den Auswahlkriterien, die der Ag sich selbst setzt, weil er auch jemanden auf die Tätigkeiten setzen muss, der diese auch sinnvoll ausüben kann.

--- Zitat ---In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:

O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.

--- End quote ---
Klare Sätze der selbst auferlegten Beschränkungen, tariflicher Unsinn oder aber Worte von einem Beamten der Laufbahn mit Eingruppierung verwechselt.

Organisator:

--- Zitat von: Yannik94 am 19.01.2025 13:30 ---Kurz Frage unserer Personalbereich (Bereich TVöD-Bund) sagt, dass für die E14 ein höhers Maß an Berufserfahrung notwendig ist, stimmt das? Oder kann man auch direkt mit der E13 anfangen? Es fangen ja auch viele direkt mit der E11 oder 12 an und nicht mit der E9/10;)

In der Entgeltordnung geht es meist mehr um die Tätigkeit:

O-Ton:
An die E14 sind erhöhte Anforderungen an vorhandene Berufserfahrung geknüpft. Für die E14 benötigte Berufserfahrung muss die für die E13 notwendigen Zeiten deutlich übersteigen.

--- End quote ---

Das ist eine sehr vereinfachte bzw. verkürzte Darstellung deines Personalbereichs. Für eine E14 ist u.a. das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" zu erfüllen. Dies bedeutet, dass ebenfalls fachliches Können und Wissen auf Master-Niveau vorliegen muss, welches typischerweise nicht im Studium gelehrt wurde. Daher sind Berufsanfänger da raus, ebenso wie auch in der E10/11.

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