Autor Thema: Höhergruppierung mit Zulage TV-L  (Read 1569 times)

MonteChristo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Höhergruppierung mit Zulage TV-L
« am: 16.02.2025 23:20 »
Moin moin,
so richtig blicke ich nicht durch und deswegen würde ich mich über eine Erklärung und gleichzeitig eine Empfehlung freuen.

Seit 5 Jahren bin ich in der Gehaltsgruppe 11.6 TV-L mit einer 20% Zulage, aktuell 819Eur, die dauerhaft genehmigt worden ist. Nun soll ich in die Gehaltsgruppe 12.5 kommen, aber meine Zulage soll halbiert werden. Dadurch soll ich zukünftig 1,04Eur mehr verdienen und nach der Wartezeit in die Gehaltsstufe 6 kommen.

Wenn die Gehaltszulage dauerhaft genehmig worden ist, kann ich verlangen, sie bei der Höhergruppierung mitzunehmen, oder zumindest eine angemessene Gehaltssteigerung erwarten?

So wie ich verstanden habe, wird meine Zulage beim Erreichen der nächsten Stufen gänzlich wegfallen.

Was ist günstiger und optimaler? Kann ich die Höhe der Zulage entsprechend anpassen und dauerhaft zugesichert bekommen?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Freundliche Grüße
MCh


Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 356
Antw:Höhergruppierung mit Zulage TV-L
« Antwort #1 am: 17.02.2025 07:58 »
Um welche Art Zulage handelt es sich denn?

Ist es eine Zulage nach § 16 (5)? Siehe:

Zitat
(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Falls ja, ist diese jederzeit seitens des AG widerruflich, auch wenn sie dir auf der derzeitigen Position dauerhaft gewährt wurde. Hier wäre also nur die Ansicht deines AG entscheidend - ich gehe mal davon aus, dass du beim selben AG bleibst. Der kann jetzt verschiedene Ansichten dazu haben, z.B. dass die Zulage an deine aktuelle Stelle gebunden ist, nicht an deine Person, oder eben an deine Person, oder auch an die Kombination aus Person und Stelle. Das ist aber auch nur Semantik, im Endeffekt kann er sie immer widerrufen. Der TV-L sieht meines Wissens nach keine Mechanik vor, die Zusage vertraglich dauerhaft auch in anderen Positionen zuzusichern.

Sollte es sich also um diese Art Zulage handeln, hilft dir nur, mit deinem AG zu verhandeln, notfalls Druck zu machen dass du die HG ablehnst oder woanders suchst, und darauf zu vertrauen, dass er sich längerfristig darauf einlässt. Verlangen im eigentlichen Sinne kannst du hier wenig.

Sollte es sich um eine andere Art Zulage handeln, gibt es evtl. andere Möglichkeiten.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,534
Antw:Höhergruppierung mit Zulage TV-L
« Antwort #2 am: 17.02.2025 10:25 »
Wenn die Gehaltszulage dauerhaft genehmig worden ist, kann ich verlangen, sie bei der Höhergruppierung mitzunehmen, oder zumindest eine angemessene Gehaltssteigerung erwarten?
Die Zulage nach §16.5 (um die es wahrscheinlich geht) ist stets widerruflich.
Das heißt, auch wenn sie dauerhaft genehmigt ist, kann sie widerrufen werden.

Anders sieht es aus, wenn du außertarifliche eine Vereinbarung mit dem AG hättest, das dürfte aber nicht der Fall sein..

Ein Hinweis: nicht die monatliche Beträge vergleichen, sondern die jährlichen da die JSZ eine andere ist.

Zitat
So wie ich verstanden habe, wird meine Zulage beim Erreichen der nächsten Stufen gänzlich wegfallen.

Was ist günstiger und optimaler? Kann ich die Höhe der Zulage entsprechend anpassen und dauerhaft zugesichert bekommen?
Nein, tarifliche nicht. Aber übertarifliche könnte man es vertraglich regeln.

Du kannst andernfalls darauf verzichten höhergruppiert zu werden, wenn die Konditionen dir nicht gefallen.
Musst aber damit rechnen, dass der AG dir die Zulage kürzt/streicht, weil du in Ungnade gefallen bist.


Keksi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Höhergruppierung mit Zulage TV-L
« Antwort #3 am: 18.02.2025 07:35 »
Hallo zusammen,
ich werde die Stufe 5 vorweggewährrt bekommen. Eine Höhergruppierung in 11 wird nach 1-2 Jahren erfolgen.

Ich dachte eigentlich, dass ich dann durch die Stufenvorweggewährung in E11/5 komme. E11/4 liegt ja unter dem E10/5 Gehalt.
Wird das dann wie eine normale Höhergruppierung behandelt oder nicht? Ich habe die Stufe verhandelt sonst hätte ich nicht unterschrieben.

Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 356
Antw:Höhergruppierung mit Zulage TV-L
« Antwort #4 am: 18.02.2025 07:57 »
Hallo zusammen,
ich werde die Stufe 5 vorweggewährrt bekommen. Eine Höhergruppierung in 11 wird nach 1-2 Jahren erfolgen.

Ich dachte eigentlich, dass ich dann durch die Stufenvorweggewährung in E11/5 komme. E11/4 liegt ja unter dem E10/5 Gehalt.
Wird das dann wie eine normale Höhergruppierung behandelt oder nicht? Ich habe die Stufe verhandelt sonst hätte ich nicht unterschrieben.

Wenn die Vorweggewährung nach TV-L 16 (5) erfolgt ist, dürfte das so stimmen. Denn, nachzulesen unter anderem hier:

Zitat
Gemäß § 16 Abs. 5 TV-L wird nur das Entgelt der Stufe 5 vorweg gewährt, die Stufenzuordnung bleibt von dieser Vorweggewährung unberührt (vgl. Erl. 11.6 zu § 16 TV-L). Dies wird durch die umgangssprachliche Bezeichnung des Vorgangs als Stufenvorweggewährung häufig übersehen.

Dabei kann es zu folgender Situation kommen, samt Empfehlung:

Zitat
Der neue Zahlbetrag liegt unter dem jetzigen Zahlbetrag. Bei lebensnaher Betrachtung dürfte der Beschäftigte einer solchen Vertragsänderung nicht zustimmen (vgl. Erl. 4.1.1). Es bietet sich daher an, zu prüfen, ob eine erneute „Stufenvorweggewährung“ in der EntgGr. 12 in Betracht kommt.