Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jobwechsel wegen Bossing: Versetzung oder Eigenkündigung?
Balsamine:
Hallo in die Runde,
Ich bin aufgrund einer dauerhaft leidvollen Erfahrung mit der direkten Vorgesetzten krankgeschrieben und bin inzwischen beim Krankengeld angelangt. Der Arzt hat mir schriftlich die Empfehlung gegeben zu kündigen. Nachdem auch der Personalrat nicht aktiv geworden ist, habe ich mich auf eine Stelle bei einem anderen Amt beworben und dort eine Einstellungsabsicht erhalten (Ende Januar, Anfang Februar ist der Prozess vorraussichtlich durch alle Gremien durch). Im neuen Amt B (auch Berlin) wurde mir gesagt, ich würde von Amt A nach Amt B versetzt. Das hieße allerdings, dass der Übergang sich auf mir ungewisse Zeit verzögert. Ich würde am liebsten zu Ende Januar kündigen. Da ich noch keine 12 Monate in Amt A bin, hätte ich eine Kündigungsfrist von lediglich 4 Wochen, die ich noch in der toxischen Atmosphäre von Amt A verbringen müsste. Krankgeschrieben bin ich nur noch bis Ende Januar.
Welche Nachteile hätte ich, wenn ich jetzt kündige, anstelle mich versetzen zu lassen? Wirkt sich das negativ auf meine Erfahrungsstufe aus (zurzeit E11, ES 6) Mit erneuter Probezeit hätte ich kein Problem, wenn ich mir dadurch ein Paar Wochen oder sogar Monate in Amt A ersparen könnte. Gibt es eventuell Alternativen?
Ich würde mich über entsprechende Hinweise sehr freuen.
Rowhin:
Da kommt es durchaus auf einige Faktoren an (Wohlwollen der neueinstellenden Stelle, ist es generell derselbe AG (beides Bundesland X?), etc.), aber generell besteht (§16 (2) TV-L) bei Neueinstellung erstmal nur Anspruch auf Stufe 1. Darüber hinaus ist einschlägige Berufserfahrung dann anzurechnen, und wenn der AG willens und in der Lage ist, dann "zur Deckung des Personalbedarfs" noch etwas mehr.
Dann ist da noch das ganze Thema mit Urlaub muss fertig abgegolten werden und die restliche Bürokratie. Aber das wäre ob der Situation wahrscheinlich das kleinere Übel.
Balsamine:
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, ist derselbe AG, dasselbe Bundesland.
D.h. ja ich müsste mich wohl oder übel mit einer Versetzung arrangieren. Gibt es denn irgendwelche Möglichkeiten, die Übergangszeit zu verkürzen, um den krankmachenden Schikanen der Vorgesetzten möglichst weitgehend zu entgehen?
Casa:
--- Zitat ---D.h. ja ich müsste mich wohl oder übel mit einer Versetzung arrangieren.
--- End quote ---
Das hat Rowhin nicht gesagt.
Du kannst alle Umstände deiner Einstellung mit dem neuen AG vor Kündigung schriftlich klären. Entspricht dies deinen Vorstellungen unterzeichnest du den Vertrag und kündigst. Alternativ lässt du dir ab Februar eine weitere AUB ausstellen.
Balsamine:
Verstehe.
Ich habe gerade mit dem Personalamt des neuen Bezirksamt gesprochen. Deren Rat, eher Anweisung war "bloß nicht kündigen", da ich damit den ganzen Prozess in Gefahr bringen würde. Die Versetzungsanfrage läuft wohl schon, was mich einigermaßen überrascht hat. Zudem scheint das neue Amt leider auch nicht spendabel zu sein, was die Einstufung angeht.
Alternative AUB: Der Arzt meint, eine weitere Krankschreibung sei nicht hilfreich, da das neue Bezirksamt davon Wind bekommen könnte, was nachteilige Folgen für die neue Stelle mit sich bringen würde, oder gar deren Weigerung, mich zu beschäftigen. Ist das so?
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