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Übertrag von höherwertigen Tätigkeiten

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Organisator:

--- Zitat von: Tom1122 am 20.01.2025 12:27 ---Ich soll meine bisherige Tätigkeit weiterführen (30 Stunden) und zusätzlich die Aufgaben der Kollegin (40 Stunden) übernehmen. Eine neue Eingruppierung müsste dann mit einem Antrag meinerseits geprüft werden. Was für mich eine sehr wage Aussage ist… leider haben wir keinen Betriebsrat.
Die Vorgehensweise und vor allem die bisherige Handhabung mir gegenüber, finde ich nicht korrekt. Bin ich hier im Irrtum?

--- End quote ---

Rechtlich ist dies wie beschrieben zulässig.

Zu beantragen wäre eine neue Eingruppierung nicht, du bist gemäß Tarifautomatik stets zutreffend eingruppiert, zumal hier laut Sachverhalt eine Eingruppierungsänderung nicht in Frage steht.

Insoweit würde ich zunächst mit dem Personalbereich sprechen, wie man sich dort die Eingruppierung vorstellt. Dies allein schon, weil eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung deiner Zustimmung bedarf.

Weiterhin würde ich auch mit meiner Führungskraft sprechen, wie sie sich die Aufteilung von zwei Aufgabengebieten von insgesamt 70 Wochenstunden auf eine Person vorstellt; sprich: was soll liegenbleiben.

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