[BY] Mit A13 auf A15 Stelle (Systembetreuung) - Wann Beförderung auf A14?

Begonnen von lehrer, 20.01.2025 10:55

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lehrer

Hallo zusammen,

ich lese hier schon lange fleißig mit aber habe nun auch mal ein Anliegen:

Ich bin seit dem 08/2018 bei einer kommunalen Wirtschaftsschule in Bayern verbeamtet und seit dem 01.02.2019 dies auch auf Lebenszeit. Studiert habe ich auf Lehramt Gymnasium (vertieft) und bin im höheren Dienst mit A13 eingestiegen.

Seit Beginn 2020 habe ich gemeinsam mit dem damaligen Systembetreuer die Systembetreuung übernommen (um ihn zu entlasten). Nachdem er 2023 in Pension ist,  habe ich seit dem 01.02.2024 offiziell die Stelle Systembetreuung und Mitarbeiter der Schulleitung übertragen bekommen. Diese Stelle ist mit A15 bewertet.

Meine erste Regelbeurteilung war leider erst im Jahr 2022 (UB / 3), weshalb ich nun noch eine fiktive Wartezeit bis März 2028 für die Beförderung auf A14 habe.

Ich wäre natürlich daran interessiert, das ganze zu beschleunigen, da ich ja einiges an Verantwortung und Arbeit habe. Ich dachte deshalb an eine Anlassbeurteilung, jedoch mein die SL das wäre nicht möglich und es gäbe keinen Anlass. Aber wäre eine einjährige Bewährung auf dem Amt nicht ein Anlass für solch eine Beurteilung?

Gem. "Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern" 4.5.1 gilt folgendes:

ZitatFür eine Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie eine Lehrkraft auf unbefristetem Arbeitsvertrag, die sich für eine Funktion bewirbt, ist unter Verwendung des Beurteilungsvordrucks gemäß Anlage C eine Anlassbeurteilung zu erstellen (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 LlbG), wenn

"die Bewerberin bzw. der Bewerber mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, und diese Funktionstätigkeit über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeübt hat,"

Ist dies nun nicht möglich, da ich die Stelle schon habe?  Für Hilfe wäre ich dankbar.


EiTee

Wenn Du dich auf nichts bewirbst, dann nein.

Des Weiteren kannst Du auch einen A15 Dienstposten besetzen, daraus resultiert keine Verpflichtung respektive Anspruch zur Beförderung. Bedeutet im Klartext, dass Du bis zur Pension in A13 verweilen kannst.

bodo

Danke, das ist mir schon bewusst, aber halt nicht besonders motivierend das ganze System ...

SpeedyG

Wieso bewirbst du dich nicht weg?
Dann funktioniert das mit der Beförderung auf einmal problemlos.

bodo

Ja, ist vielleicht ein gutes Mittel um bissl Druck aufzubauen...

foo

Wer ist Dein Dienstherr, Freistaat oder Kommune?

Oder anders gefragt: Warum müsste sich ein kommunaler Dienstherr (wäre bei einer kommunalen Schule naheliegend) an staatliche Richtlinien halten?

bodo


Casa

ZitatWer ist Dein Dienstherr, Freistaat oder Kommune?

Oder anders gefragt: Warum müsste sich ein kommunaler Dienstherr (wäre bei einer kommunalen Schule naheliegend) an staatliche Richtlinien halten?

Die kommunalen Beamten unterfallen ebenso dem Dienstrecht des Bundeslandes, wie die staatlichen Beamten des Bundeslandes.
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