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JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4

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nrwdo1988:
Hallo zusammen,
ich befinde mich im finalen Einstellungsgespräch für eine Stelle ab Mai 2025 in der TV-L Gruppe 13, Stufe 4. Dabei werde ich etwas weniger verdienen als bei meinem jetzigen Arbeitgeber im privaten Sektor.

Ich bin seit kurzem in der privaten Krankenversicherung (PKV) und habe meine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Ich selbst bin 36 Jahre alt und könnte zwar zurück in die GKV, aber ist mit Nachteilen verbunden.

Nun stellt sich die große Frage: Kann mein potenziell neuer Arbeitgeber mir eine Zulage gewähren, damit ich in der PKV bleiben kann? Aktuell fehlen mir für dieses Jahr etwa 150 Euro brutto monatlich, um die Differenz auszugleichen und die JAEG i. H. v. 73800 € nicht zu unterschreiten. Meines Wissens, ist der Arbeitsvertrag schon unterwegs und der Personalrat hat der bisherigen Eingruppierung zugestimmt. Da habe ich natürlich jetzt Bedenken, beim neuen Arbeitgeber nachzuhaken und wieder alles mit Personalrat etc. in Gang zu setzen...  :o

Gibt es Erfahrungswerte auf dem Bereich Personal hier? Kann man da etwas erreichen oder lieber nicht nachfragen?

Rowhin:

--- Zitat von: nrwdo1988 am 20.01.2025 15:03 --- Meines Wissens, ist der Arbeitsvertrag schon unterwegs und der Personalrat hat der bisherigen Eingruppierung zugestimmt.
--- End quote ---

Das ist in der Konstellation natürlich ungünstig. Denn grundsätzlich gibt es durchaus die Möglichkeiten von Zulagen z.B. nach § 16 (5) TVL durch Höherstufung in 13/5 oder 13/6. Aber die ist halt besser (mancherorts überhaupt nur) im Voraus zu verhandeln mit Argument "ohne die Zulage kommt der AN gar nicht erst".

Wir können auch nicht einschätzen, inwiefern dein neuer AG dir hier schon entgegengekommen ist, was die Einstufung generell angeht. Eventuell wurde da schon gegenüber Verwaltung und PR schon "Kapital verbrannt", um dich auf Stufe 4 zu bekommen, wenn du vorher immer in der Privatwirtschaft warst.

Also ja, es kann durchaus sein, dass du hier ein größeres Fass aufmachst, wenn du jetzt sagst, du kommst doch nur bei Zahlung einer Zulage. Was nicht unbedingt heißt, dass du es gar nicht erst versuchen solltest. Aber sei gewappnet auf Nachfragen, warum du dies nicht vorher angesprochen hast, etc.

sebbo83:
Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.

SimsiBumbu:
Also beim TV-L Rechner 2025 (gültig ab Februar 2025) komme ich bei E13S4, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzversorgung VBL (West) auf ein sozialversicherungspflichtiges Brutto (relevant für JAEG, aber ungleich Jahres-Brutto) von 74314,78 € und damit oberhalb der JAEG.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25

Solltest du in einem der neuen Bundesländer arbeiten und damit bei der Zusatzversorgung VBL Ost sein, beträgt dein sozialversicherungspflichtiges Brutto nur 68.786,60 € und wäre um die von sebbo83 genannten 500€ monatlich zu niedrig.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25

sebbo83:
Egal ob Ost oder West - ich sehe bei beiden Links ohne Jahressonderzahlung rund 68500 € und mit JSZ 71.200 € Brutto. Je nachdem welche Bedeutung die Jahressonderzahlung für die PKV hat, würde sich der fehlende Betrag zwischen 200 und 500 € Brutto bewegen. Da es aber eigentlich kein Recht auf eine JSZ gibt (zumindest privatwirtschaftlich gesehen - aber auch Tarifverträge können sich ändern), wäre es sinnvoll erstmal ohne die JSZ zu rechnen und dann fehlen noch 500 € Brutto ganz grob gerechnet.

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