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JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Gewerbler:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2025 11:59 ---Guckst du beim rentenonkel vorbei:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345
--- End quote ---
Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.
Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.
Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.
sebbo83:
--- Zitat von: Gewerbler am 21.01.2025 13:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2025 11:59 ---Guckst du beim rentenonkel vorbei:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345
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Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.
Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.
Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.
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Ja, und davon muss er eben ausgehen und mit seiner PKV sprechen. Er kann auch den Antrag beim Bund stellen, muss aber damit rechnen, dass er nicht bewilligt wird. Aber nicht den Spieß umdrehen und versuchen irgendwelche Zulagen aus dem AG zu leiern, nur damit man in der PKV sicher bleiben kann. Es gibt keine Zulagen hierfür!
MoinMoin:
--- Zitat von: sebbo83 am 21.01.2025 13:43 ---
--- Zitat von: Gewerbler am 21.01.2025 13:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2025 11:59 ---Guckst du beim rentenonkel vorbei:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345
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Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.
Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.
Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.
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Ja, und davon muss er eben ausgehen und mit seiner PKV sprechen.
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Ich weiß zwar immer noch nicht was inwiefern seine PKV dort irgendetwas zu entscheiden hätte.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Und ich denke immer noch, dass man sich im beschrieben Fall befreien lassen kann, habe aber dazu keine Urteile weder in der einen noch in der anderen Richtung gefunden.
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