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Porbezeit nach erneuter Verbeamtung

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markus41904:
Liebe Community,

ich war bereits im Zeitraum von 2010-2021 verbeamtet.

Von 2017 - 2020 habe ich nebenberuflich BWL studiert und konnte somit bei meinem neuen Dienstherrn im gehobenen Dienst im Angestelltenverhältnis eingestellt werden. Hier musste ich mich dann 2 Jahre und 6 Monate bewähren (§16 LVO NRW)

Zu 10/2024 wurde ich dann nach langem Antragsverfahren erneut ins Beamtenverhältnis berufen (Beamter besonderer Fachrichtung).

Nun ist für mich fraglich, welche Zeiten mir zwecks Probezeit angerechnet werden können.
Einen Festsetzungsbescheid habe ich bisher noch nicht erhalten.

Ist es möglich die Probezeit von (eig.) 3 Jahren zu verkürzen?

Ich freue mich auf aufschlussreiche Antworten.

Beste Grüße
Markus

Casa:
Aufgaben und Inhalte der vorherigen Tätigkeit müssen den Anforderung der aktuellen Laufbahn entsprechen, um eine Verkürzung zu ermöglichen.
Warst du zuvor in der selben Laufbahn verbeamtet, also in gD? Dann stehen die Chancen gut eine Verkürzung der Probezeit zu erreichen. Warst du zuvor nicht in der selben Laufbahn verbeamtet, wird es schwieriger. Einen Anspruch auf Verkürzung der Probezeit gibt es nicht, dennoch kann mit ein bisschen "good will" des Dienstherren eine Verkürzung erreicht werden. Ich werfe hier mal eine Verkürzung um 1/3, also von 3 auf 2 Jahre, in den Raum.

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