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Abrechnung 01/2025 - Trotz höherer Stufe weniger Netto als im Vormonat

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Büro:


Guten Abend,

ich bräuchte bitte eure Hilfe.
Ich wurde Anfang 2022 von E6 in E8 höhergruppiert.
Auf der Abrechnung stand bis Ende 12/2024 E8/3.
Ich bekomme allerdings das Entgelt von E6 zzgl. Vorweggewährung § 16 TV-L.

Nun habe ich heute meine Abrechnung erhalten und mich noch über E8/4 gefreut.
Nur wurde die Vorweggewährung gekürzt um fast die Hälfte.

Nun bekomme ich mit E8/4 0,01€ mehr brutto als mit E8/3.
Und netto 50,-€ weniger.
Kann die Vorweggewährung einfach so gekürzt werden?
Ich bin grad sowas von enttäuscht.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen lieben Dank!

LG Büro



MoinMoin:


--- Zitat von: Büro am 20.01.2025 18:23 ---Ich wurde Anfang 2022 von E6 in E8 höhergruppiert.
Auf der Abrechnung stand bis Ende 12/2024 E8/3.
Ich bekomme allerdings das Entgelt von E6 zzgl. Vorweggewährung § 16 TV-L.

--- End quote ---

Wieso e6?

--- Zitat ---Nun bekomme ich mit E8/4 0,01€ mehr brutto als mit E8/3.
Und netto 50,-€ weniger.

--- End quote ---
Das dürfte an der PKV Steuer etc. liegen und wäre auch so wenn du nicht in der Stufe hochgekrabbelt wärest.

--- Zitat ---Kann die Vorweggewährung einfach so gekürzt werden?
Ich bin grad sowas von enttäuscht.

Kann mir jemand weiterhelfen?

--- End quote ---
Ja, die Zulage nach §16.5 ist stets widerruflich.
Und je nachdem wie sie ausgestaltet ist, ist da eine Automatik drin, die Kürzungen oder Steigerungen nach sich ziehen.

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