Hallo Zusammen,
durch das Personalamt wurde mir mitgeteilt, dass ich die Tätigkeiten einer Kollegin übernehmen soll, die für 1 Jahr in Elternzeit geht. Ich muss nicht nur mein Büro räumen und in ihres ziehen, sondern wir sind auch unterschiedlich Eingruppiert. Ich in der 6, sie in der 9.
Es ist ein komplett anderer Tätigkeitsbereich. Wir arbeiten zwar im gleichen Fachbereich, aber sie hat für ihre Tätigkeit mehrere Ausbildungen und ich keinen Plan von ihrer Tätigkeit.
Ich möchte weder mein Büro räumen, noch Ihre Tätigkeiten übernehmen. Bin ich dazu verpflichtet? Zumal wir völlig unterschiedlich Eingruppiert sind.
Ich denke mein AG handelt hier nicht korrekt, da auch keine Veränderung meiner EG vorgesehen ist.